
Das indische Gesundheitsministerium hat sein Air Suvidha Gesundheitsdeklarationsportal nach zweijähriger Pause still und heimlich wieder aktiviert – nun unter dem Namen „Air Suvidha 2.0“. Ab dem 26. Juni 2026 um 00:01 Uhr IST müssen alle Passagiere, die nach Indien reisen, unabhängig von Nationalität oder Abflugort, mindestens sechs Stunden vor Abflug ein digitales Selbstdeklarationsformular (SDF) ausfüllen. Das Formular erfasst die Reisedaten der letzten 21 Tage, Kontaktdaten, Sitzplatznummer, Impfstatus sowie eine Symptomenliste. Reisende erhalten eine QR-codierte Genehmigung, die beim Boarding (digital oder ausgedruckt) der Fluggesellschaft und später bei der Einreise oder am International Travel Health Desk vorgezeigt werden muss.
Behörden betonen, dass diese Maßnahme vorübergehend ist und speziell im Zusammenhang mit der schnellen Risikobewertung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zur Ausbreitung des Ebola-Ausbruchs in Teilen Ugandas, der Demokratischen Republik Kongo und Südsudans steht. Obwohl in Indien keine Ebola-Fälle festgestellt wurden, wendet Neu-Delhi das „Vorsorgeprinzip“ an, da Modellrechnungen zeigen, dass wöchentlich etwa 7.000 Passagiere über afrikanische Drehkreuze wie Addis Abeba, Nairobi und Doha nach Indien reisen. Fluggesellschaften wurden angewiesen, Passagieren ohne SDF-QR-Code das Boarding zu verweigern. Airlines mit Nachtflügen aus Europa und dem Golfraum fordern für die erste Woche eine vierstündige Ausnahmeregelung wegen knapper Anschlusszeiten.
Die Airports Authority of India (AAI) kündigt an, dass an sechs großen Flughäfen (Delhi, Mumbai, Bengaluru, Hyderabad, Chennai und Kochi) ab dem 1. Juli E-Gates zur QR-Code-Erfassung aktiviert werden. Für Unternehmen ist der administrative Aufwand im Vergleich zu den Pandemiezeiten gering, dennoch sollten Mobilitätsmanager die Checklisten für Reisende sofort aktualisieren, insbesondere bei kurzfristigen Reisen. Firmen mit vielen Expatriates aus Afrika könnten die neuen API-Funktionen des Portals nutzen, um Mitarbeiterdaten im Bulk hochzuladen.
Analysten sehen in Indiens Entscheidung ein Zeichen dafür, dass Gesundheitssicherheit zu einem festen Bestandteil der Grenzverwaltung geworden ist. Viele erwarten, dass Air Suvidha 2.0 weiterhin im Hintergrund bereitsteht, um bei globalen Gesundheitsrisiken jederzeit aktiviert werden zu können – auch nachdem die Ebola-Gefahr abgeklungen ist.
Behörden betonen, dass diese Maßnahme vorübergehend ist und speziell im Zusammenhang mit der schnellen Risikobewertung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zur Ausbreitung des Ebola-Ausbruchs in Teilen Ugandas, der Demokratischen Republik Kongo und Südsudans steht. Obwohl in Indien keine Ebola-Fälle festgestellt wurden, wendet Neu-Delhi das „Vorsorgeprinzip“ an, da Modellrechnungen zeigen, dass wöchentlich etwa 7.000 Passagiere über afrikanische Drehkreuze wie Addis Abeba, Nairobi und Doha nach Indien reisen. Fluggesellschaften wurden angewiesen, Passagieren ohne SDF-QR-Code das Boarding zu verweigern. Airlines mit Nachtflügen aus Europa und dem Golfraum fordern für die erste Woche eine vierstündige Ausnahmeregelung wegen knapper Anschlusszeiten.
Die Airports Authority of India (AAI) kündigt an, dass an sechs großen Flughäfen (Delhi, Mumbai, Bengaluru, Hyderabad, Chennai und Kochi) ab dem 1. Juli E-Gates zur QR-Code-Erfassung aktiviert werden. Für Unternehmen ist der administrative Aufwand im Vergleich zu den Pandemiezeiten gering, dennoch sollten Mobilitätsmanager die Checklisten für Reisende sofort aktualisieren, insbesondere bei kurzfristigen Reisen. Firmen mit vielen Expatriates aus Afrika könnten die neuen API-Funktionen des Portals nutzen, um Mitarbeiterdaten im Bulk hochzuladen.
Analysten sehen in Indiens Entscheidung ein Zeichen dafür, dass Gesundheitssicherheit zu einem festen Bestandteil der Grenzverwaltung geworden ist. Viele erwarten, dass Air Suvidha 2.0 weiterhin im Hintergrund bereitsteht, um bei globalen Gesundheitsrisiken jederzeit aktiviert werden zu können – auch nachdem die Ebola-Gefahr abgeklungen ist.