
Der irische Einwanderungsdienst (ISD) hat heute bestätigt, dass die durchschnittliche Bearbeitungszeit für Online-Verlängerungen bei den gängigsten Aufenthaltserlaubniskategorien auf sechs bis acht Wochen gesunken ist. Keine Kategorie überschreitet nun mehr eine Wartezeit von 16 Wochen. Zusätzliche Sachbearbeiter wurden dem Verlängerungsteam zugeteilt, und die wöchentlichen Produktivitätsdaten zeigen bereits einen rückläufigen Trend bei den Warteschlangen.
Laut einer Klarstellung der Richtlinie dürfen Nicht-EU-Mitarbeiter, deren Irish Residence Permit (IRP) abgelaufen ist, bis zu 12 Wochen weiterarbeiten, sofern der Verlängerungsantrag vor Ablauf eingereicht wurde. Das ISD hat eine spezielle „Mitteilung an Arbeitgeber“ herausgegeben, die bestätigt, dass die betroffene Person während dieser Nachfrist die Bedingungen der vorherigen Erlaubnis behält.
Das ISD empfiehlt Mitarbeitern und Personalabteilungen, die volle 12-wöchige „Frühverlängerungs“-Frist zu nutzen, sodass Anträge nun bis zu drei Monate vor Ablauf der Karte gestellt werden können. Dies verschafft Arbeitgebern effektiv einen 24-wöchigen Puffer (12 Wochen vor und 12 Wochen nach Ablauf), um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen.
Antragsteller können die aktuellen Bearbeitungszeiten im Kundenportal des ISD einsehen, das jeden Montag aktualisiert wird, und bei unvorhergesehenen Reisen eine beschleunigte Bearbeitung beantragen. Dringende Anträge müssen jedoch durch Nachweise wie bestätigte Flugbuchungen und Notfallbelege belegt werden. Das ISD weist zudem darauf hin, dass Notfall-Wiedereinreisevisa nur im Einzelfall geprüft werden.
Für Manager im Bereich globale Mobilität bietet das Update dringend benötigte Transparenz in einem Prozess, der Anfang des Jahres bei einigen Kategorien über 20 Wochen dauerte. Kürzere Bearbeitungszeiten verringern das Risiko, dass Schlüsselmitarbeiter ihren Aufenthaltsstatus verlieren, und die klare 12-Wochen-Regel zur Weiterarbeit gibt Unternehmen mehr Planungssicherheit für Projekteinsätze. Dennoch weist das ISD darauf hin, dass die Fallzahlen weiterhin hoch sind und komplexe Fälle länger dauern können, weshalb Unternehmen weiterhin großzügige Puffer für kritische Versetzungen einplanen sollten.
Laut einer Klarstellung der Richtlinie dürfen Nicht-EU-Mitarbeiter, deren Irish Residence Permit (IRP) abgelaufen ist, bis zu 12 Wochen weiterarbeiten, sofern der Verlängerungsantrag vor Ablauf eingereicht wurde. Das ISD hat eine spezielle „Mitteilung an Arbeitgeber“ herausgegeben, die bestätigt, dass die betroffene Person während dieser Nachfrist die Bedingungen der vorherigen Erlaubnis behält.
Das ISD empfiehlt Mitarbeitern und Personalabteilungen, die volle 12-wöchige „Frühverlängerungs“-Frist zu nutzen, sodass Anträge nun bis zu drei Monate vor Ablauf der Karte gestellt werden können. Dies verschafft Arbeitgebern effektiv einen 24-wöchigen Puffer (12 Wochen vor und 12 Wochen nach Ablauf), um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen.
Antragsteller können die aktuellen Bearbeitungszeiten im Kundenportal des ISD einsehen, das jeden Montag aktualisiert wird, und bei unvorhergesehenen Reisen eine beschleunigte Bearbeitung beantragen. Dringende Anträge müssen jedoch durch Nachweise wie bestätigte Flugbuchungen und Notfallbelege belegt werden. Das ISD weist zudem darauf hin, dass Notfall-Wiedereinreisevisa nur im Einzelfall geprüft werden.
Für Manager im Bereich globale Mobilität bietet das Update dringend benötigte Transparenz in einem Prozess, der Anfang des Jahres bei einigen Kategorien über 20 Wochen dauerte. Kürzere Bearbeitungszeiten verringern das Risiko, dass Schlüsselmitarbeiter ihren Aufenthaltsstatus verlieren, und die klare 12-Wochen-Regel zur Weiterarbeit gibt Unternehmen mehr Planungssicherheit für Projekteinsätze. Dennoch weist das ISD darauf hin, dass die Fallzahlen weiterhin hoch sind und komplexe Fälle länger dauern können, weshalb Unternehmen weiterhin großzügige Puffer für kritische Versetzungen einplanen sollten.
Quelle: Immigration Service Delivery