
Das Einwanderungsbüro (BOI) hat am 1. Juli 2026 eine neue öffentliche Mitteilung herausgegeben, in der klargestellt wird, dass Inhaber einer Overseas Citizen of India (OCI)-Karte vor der Ausübung von sechs bestimmten Tätigkeiten in Indien eine vorherige Genehmigung einholen müssen. Die Erinnerung folgt auf Berichte über ausländische Journalisten und Forscher, die ohne die erforderlichen Genehmigungen eingereist sind. Die Tätigkeiten – Forschung, journalistische Arbeit, missionarische/Tablighi-Aktivitäten, Bergsteigen, Praktika oder Beschäftigung in ausländischen diplomatischen Vertretungen sowie Besuche in geschützten, eingeschränkten oder verbotenen Gebieten – erfordern seit langem eine „Sondergenehmigung“ oder eine Bestätigung durch das FRRO/die Mission, doch das Bewusstsein darüber ist bei häufigen Besuchern noch lückenhaft. Verstöße können zur Streichung des OCI-Status, zu Geldstrafen oder zur Abschiebung führen. Das BOI fordert Antragsteller auf, ihre Anträge mindestens acht Wochen im Voraus online über das OCI-Services-Portal einzureichen. Die Bearbeitungszeiten variieren je nach Genehmigungen der Verteidigungs-, Innen- und Außenministerien. Die Mitteilung ist besonders relevant für multinationale Unternehmen, die OCI-Mitarbeiter für kurzfristige Einsätze in Indien einsetzen: Personalabteilungen müssen prüfen, ob Projektaufgaben als „Forschung“ oder „journalistische Tätigkeit“ gelten. Medienhäuser und NGOs sollten die Vorlaufzeiten in ihre Einsatzpläne einplanen, während Abenteuerreiseveranstalter sicherstellen müssen, dass ausländische Bergsteiger die erforderlichen Genehmigungen für Himalaya-Expeditionen mitführen. Die Bekanntmachung erfolgt im Rahmen der umfassenden Digitalisierungsinitiative der Regierung – die OCI-Registrierung ist seit dem 1. Mai 2026 vollständig online – sowie eines verschärften Durchsetzungsprogramms nach Sicherheitsmängeln bei den G20-Veranstaltungen im vergangenen Jahr.
Quelle: Babushahi