
Am 1. Juli – nur wenige Stunden bevor die neuen Zahlen rechtskräftig wurden – veröffentlichte das Informationsportal German Online Tests die endgültigen Gehaltsschwellen der Bundesagentur für Arbeit für die EU-Blue-Card 2026 in Deutschland. Die reguläre Mindestgrenze steigt auf 50.700 Euro brutto pro Jahr, nach 48.300 Euro im Jahr 2025, während die reduzierte Schwelle für Mangelberufe und MINT-Tätigkeiten auf 45.934,20 Euro angehoben wird.
Einwanderungsanwälte berichten von einem regelrechten Ansturm, da Personalabteilungen eilig laufende Vertragsangebote anpassen, damit die Starttermine erst nach den rückwirkenden Gehaltsanpassungen liegen. Ein Automobilzulieferer aus München verhandelte über Nacht zwölf bereits unterzeichnete IT-Verträge neu und erhöhte die Gehälter um 2.500 Euro, um den Genehmigungsprozess nicht von vorne beginnen zu müssen.
Wer die höhere Schwelle – auch nur um wenige Euro – nicht erreicht, riskiert eine Ablehnung bei der Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis durch die örtliche Ausländerbehörde. Der Anstieg ist auf die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung zurückzuführen, die die Blue-Card-Gehälter jährlich automatisch anpasst.
Für Unternehmen mit globalen Mobilitätsprogrammen erschwert die Erhöhung die Budgetplanung für Einsätze im Jahr 2026, insbesondere in nicht-MINT-Berufen, wo die Gehaltskompression bereits stark ausgeprägt ist. Arbeitgeber müssen zudem sicherstellen, dass die Vergütung entsandter Arbeitnehmer weiterhin den lokalen Tarifverträgen entspricht, um Bußgelder im Rahmen der neuen Durchsetzungsbefugnisse des novellierten Fachkräfteeinwanderungsgesetzes zu vermeiden.
Positiv ist, dass die digitale Antragstellung über das bundesweite eVisa-Portal – das im Februar vollständig gestartet wurde – es ermöglicht, aktualisierte Verträge sofort hochzuladen, ohne den gesamten Antragsprozess neu starten zu müssen. Die Behörden akzeptieren digital unterzeichnete Nachträge, was Unternehmen schätzungsweise drei Wochen Bearbeitungszeit im Vergleich zum Papierverfahren von 2025 spart.
Praktischer Tipp: Global Mobility Manager sollten in Standard-Blue-Card-Angebotsvorlagen eine automatische Gehaltsindexierungsklausel einbauen, die rückwirkende Anpassungen an künftige Rentenversicherungsgrenzen ermöglicht. So lassen sich Last-Minute-Neuverhandlungen im Januar vermeiden und deutsche Einsätze bleiben im umkämpften Talentmarkt attraktiv.
Einwanderungsanwälte berichten von einem regelrechten Ansturm, da Personalabteilungen eilig laufende Vertragsangebote anpassen, damit die Starttermine erst nach den rückwirkenden Gehaltsanpassungen liegen. Ein Automobilzulieferer aus München verhandelte über Nacht zwölf bereits unterzeichnete IT-Verträge neu und erhöhte die Gehälter um 2.500 Euro, um den Genehmigungsprozess nicht von vorne beginnen zu müssen.
Wer die höhere Schwelle – auch nur um wenige Euro – nicht erreicht, riskiert eine Ablehnung bei der Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis durch die örtliche Ausländerbehörde. Der Anstieg ist auf die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung zurückzuführen, die die Blue-Card-Gehälter jährlich automatisch anpasst.
Für Unternehmen mit globalen Mobilitätsprogrammen erschwert die Erhöhung die Budgetplanung für Einsätze im Jahr 2026, insbesondere in nicht-MINT-Berufen, wo die Gehaltskompression bereits stark ausgeprägt ist. Arbeitgeber müssen zudem sicherstellen, dass die Vergütung entsandter Arbeitnehmer weiterhin den lokalen Tarifverträgen entspricht, um Bußgelder im Rahmen der neuen Durchsetzungsbefugnisse des novellierten Fachkräfteeinwanderungsgesetzes zu vermeiden.
Positiv ist, dass die digitale Antragstellung über das bundesweite eVisa-Portal – das im Februar vollständig gestartet wurde – es ermöglicht, aktualisierte Verträge sofort hochzuladen, ohne den gesamten Antragsprozess neu starten zu müssen. Die Behörden akzeptieren digital unterzeichnete Nachträge, was Unternehmen schätzungsweise drei Wochen Bearbeitungszeit im Vergleich zum Papierverfahren von 2025 spart.
Praktischer Tipp: Global Mobility Manager sollten in Standard-Blue-Card-Angebotsvorlagen eine automatische Gehaltsindexierungsklausel einbauen, die rückwirkende Anpassungen an künftige Rentenversicherungsgrenzen ermöglicht. So lassen sich Last-Minute-Neuverhandlungen im Januar vermeiden und deutsche Einsätze bleiben im umkämpften Talentmarkt attraktiv.
Quelle: German Online Tests
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