
ONLINE – Eine neue Mitteilung von ETIAS Pro vom 6. Juli 2026 stellt klar, dass Inhaber einer irischen Aufenthaltserlaubnis (IRP) nicht von der bevorstehenden Europäischen Reiseinformations- und Genehmigungssystem (ETIAS) befreit sind. Sobald das System – derzeit für Ende 2026 geplant – startet, benötigen visumfreie Reisende vor der Einreise in ein Schengen-Land die digitale Genehmigung im Wert von 20 Euro. Der Artikel warnt vor wachsender Verwirrung unter Nicht-EU-Bewohnern in Irland, von denen einige fälschlicherweise annehmen, dass der Common Travel Area-Abkommen oder ihre Stamp-4-Erlaubnis die ETIAS-Pflicht aufhebt. „Ein Aufenthalt in Irland oder Zypern, die beide außerhalb des Schengen-Raums liegen, gewährt keinen ETIAS-Vorteil“, heißt es in der Mitteilung. Für Manager im Bereich globale Mobilität ist es entscheidend, die Reisepläne der Mitarbeitenden für Schulungen, Konferenzen und Projektstarts in Europa im Jahr 2027 zu erfassen. Unternehmen sollten die Genehmigungsgebühr einplanen, ETIAS-Prüfungen in die Reisegenehmigungsprozesse integrieren und Reisende über die 90/180-Tage-Schengen-Aufenthaltsregel informieren, die seit April digital über das EES-System überwacht wird. Inhaber eines irischen Passes sind als EU-Bürger von ETIAS befreit, doch Doppelstaatsbürger, die beispielsweise mit einem US-Pass reisen, müssen die Genehmigung beantragen. ETIAS-Genehmigungen gelten voraussichtlich drei Jahre oder bis zum Ablauf des Reisepasses und sollten mindestens 96 Stunden vor Abreise beantragt werden, um kurzfristige Probleme bei Sicherheitsüberprüfungen zu vermeiden.
Quelle: ETIAS Pro
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