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Indien erweitert e-Visum-Liste ab 15. August um 25 Länder – Kenia, Kolumbien und Serbien neu dabei

Juli 7, 2026
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Indien erweitert e-Visum-Liste ab 15. August um 25 Länder – Kenia, Kolumbien und Serbien neu dabei
Das Innenministerium bestätigte am 6. Juli, dass ab dem 15. August 2026 Bürger aus 25 weiteren Ländern indische Touristen- und Geschäfts-e-Visa beantragen können. Die neuen Märkte umfassen Afrika, Lateinamerika und Osteuropa – darunter Kenia, Kolumbien, Serbien, Ecuador, Tansania und Guatemala – womit die Gesamtzahl der e-Visa-berechtigten Nationalitäten auf 188 steigt. Die Bearbeitungszeiten und Gebühren bleiben unverändert bei drei bis fünf Werktagen und 25 US-Dollar für eine 30-tägige Genehmigung. Beamte erklärten gegenüber Reuters, dass die Erweiterung darauf abzielt, die jährlichen e-Visa-Ausstellungen von 1,8 Millionen im Jahr 2025 auf über 3 Millionen bis Ende 2026 zu verdoppeln, um Indiens Tourismus- und Investitionsstrategie nach dem G20-Gipfel zu unterstützen. Für Unternehmensmobilitätsteams entfällt damit die Notwendigkeit von Konsulats-Terminen, wenn Spezialisten aus den neu berechtigten Ländern für Kurzzeitprojekte, Schulungen oder Vertriebsbesuche entsandt werden. Während die e-Visa-Plattform nun die meisten wichtigen Schwellenmärkte abdeckt, bleiben Pakistan und China aus Sicherheits- und Gegenseitigkeitsgründen ausgeschlossen. Regierungsquellen deuteten an, dass bis Dezember bis zu zehn weitere afrikanische Staaten hinzukommen könnten, sofern die aktuelle Einführung reibungslos verläuft. Reiseberater weisen darauf hin, dass Antragsteller weiterhin ausgedruckte Kopien der elektronischen Reisegenehmigung sowie Nachweise für die Weiterreise mitführen sollten. Fluggesellschaften müssen die e-Visa-Genehmigungen vor dem Boarding überprüfen, und Reisenden kann das Boarding verweigert werden, wenn der ETA-Status im Einwanderungssystem nicht von „Erteilt“ auf „Bestätigt“ gewechselt ist. Unternehmen wird empfohlen, ihre internen Mobilitätsrichtlinien zu aktualisieren und Länderlisten vor dem 15. August anzupassen, um die neue Berechtigungsliste zu berücksichtigen.
Quelle: VisasUpdate

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