
Die Botschaft Indiens in Brasília hat ihre öffentliche Mitteilung aktualisiert und bestätigt, dass das fünfjährige E-Touristenvisum nun für Staatsangehörige aus 156 Ländern wieder vollständig verfügbar ist – eine Aufhebung der während der Pandemie eingeführten Aussetzung. Obwohl die Wiederaufnahme bereits Anfang des Jahres genehmigt wurde, stellt das Update vom 9. Juli 2026 klar, dass ab sofort neue Anträge gestellt werden können und Reisende auch weiterhin reguläre fünfjährige Papier-Visa beantragen können, wenn sie dies bevorzugen.
Wichtige Punkte sind uneingeschränkte Mehrfacheinreisen per Luft- oder Seeweg, während die Einreise über Land- oder Flussgrenzen mit einem Touristen-E-Visum weiterhin untersagt bleibt – eine wichtige Regelung für Überlandreisende aus Nepal, Bhutan oder Myanmar. Staatsangehörige Afghanistans sind weiterhin ausgeschlossen und müssen ein separates e-Emergency X-Misc-Visum beantragen.
Für Tourismusorganisationen und Veranstalter von Konferenzen beseitigt diese Klarstellung bestehende Unsicherheiten und ermöglicht den Vorverkauf von Langzeit-Pauschalreisen und Incentive-Trips. Fluggesellschaften werden voraussichtlich ihre Marketingaktivitäten in Herkunftsmärkten wie Brasilien, Japan und Deutschland verstärken und die fünfjährige Gültigkeit als Kostenvorteil für Wiederholungsbesucher hervorheben.
Das Update bestätigt zudem die Fortführung des „Gratis-Visum“-Programms Indiens, das die Visagebühr für die ersten 500.000 ausländischen Touristen erlässt – ein Vorteil für Destination Management Companies, die preissensible Zielgruppen ansprechen.
Die Gesundheitsprotokolle orientieren sich nun vollständig an den Vorgaben des Gesundheitsministeriums; zusätzliche Covid-19-Formulare sind nicht mehr erforderlich. Reisende aus Ebola-gefährdeten Regionen müssen jedoch die neue Air Suvidha 2.0-Erklärung ausfüllen.
Reiseberater sollten weiterhin darauf hinweisen, dass die Einreise über Landgrenzen mit einem E-Touristenvisum bis auf weiteres untersagt bleibt, bis separate Mitteilungen die Grenzübergänge freigeben. Unternehmen, die Ausrüstung per Straße aus Nachbarländern transportieren, müssen daher entsprechende Geschäfts- oder Konferenzvisa beantragen.
Wichtige Punkte sind uneingeschränkte Mehrfacheinreisen per Luft- oder Seeweg, während die Einreise über Land- oder Flussgrenzen mit einem Touristen-E-Visum weiterhin untersagt bleibt – eine wichtige Regelung für Überlandreisende aus Nepal, Bhutan oder Myanmar. Staatsangehörige Afghanistans sind weiterhin ausgeschlossen und müssen ein separates e-Emergency X-Misc-Visum beantragen.
Für Tourismusorganisationen und Veranstalter von Konferenzen beseitigt diese Klarstellung bestehende Unsicherheiten und ermöglicht den Vorverkauf von Langzeit-Pauschalreisen und Incentive-Trips. Fluggesellschaften werden voraussichtlich ihre Marketingaktivitäten in Herkunftsmärkten wie Brasilien, Japan und Deutschland verstärken und die fünfjährige Gültigkeit als Kostenvorteil für Wiederholungsbesucher hervorheben.
Das Update bestätigt zudem die Fortführung des „Gratis-Visum“-Programms Indiens, das die Visagebühr für die ersten 500.000 ausländischen Touristen erlässt – ein Vorteil für Destination Management Companies, die preissensible Zielgruppen ansprechen.
Die Gesundheitsprotokolle orientieren sich nun vollständig an den Vorgaben des Gesundheitsministeriums; zusätzliche Covid-19-Formulare sind nicht mehr erforderlich. Reisende aus Ebola-gefährdeten Regionen müssen jedoch die neue Air Suvidha 2.0-Erklärung ausfüllen.
Reiseberater sollten weiterhin darauf hinweisen, dass die Einreise über Landgrenzen mit einem E-Touristenvisum bis auf weiteres untersagt bleibt, bis separate Mitteilungen die Grenzübergänge freigeben. Unternehmen, die Ausrüstung per Straße aus Nachbarländern transportieren, müssen daher entsprechende Geschäfts- oder Konferenzvisa beantragen.