
Das britische Außen-, Commonwealth- und Entwicklungsministerium (FCDO) hat am 9. Juli 2026 seine Reisehinweise für Indien aktualisiert und dabei bewährte Warnungen beibehalten sowie zwei mobilitätsrelevante Änderungen eingeführt. Erstens rät das FCDO weiterhin von allen Reisen innerhalb von 10 km der Grenze zwischen Indien und Pakistan sowie in den meisten Teilen von Jammu & Kashmir ab und weist darauf hin, dass der Grenzübergang Wagah-Attari weiterhin geschlossen ist. Zweitens verweist die Beratung nun auf die neu eingeführte digitale e-OCI-Karte Indiens und erinnert Doppelstaatsbürger mit britischem und OCI-Status daran, bei der Einreise nach Indien eine digitale oder physische Kopie mitzuführen.
Die Mitteilung warnt zudem vor möglichen Flugstörungen aufgrund von Problemen im Luftraum des Nahen Ostens und empfiehlt, die Kanäle der Fluggesellschaften aufmerksam zu verfolgen. Unternehmen, die Mitarbeiter über Golf-Drehkreuze leiten, sollten Notfallpläne erstellen und sicherstellen, dass die Reisepläne ausreichend Pufferzeiten für verpasste Anschlussflüge enthalten.
Obwohl die Hinweise keine direkte rechtliche Bindung haben, orientieren sich viele Versicherer für Geschäftsreisende an den FCDO-Empfehlungen bei der Festlegung von Versicherungsschutzgrenzen. Arbeitgeber sollten ihre Fürsorgepflichten überprüfen: Reisen in als Risikogebiete eingestufte Regionen können den Versicherungsschutz aufheben, sofern keine speziellen Ausnahmen vorliegen. Firmen mit Aktivitäten in Punjab sollten ihre Mitarbeiter darüber informieren, dass lokale Bewegungen nahe der Grenze weiterhin unternehmensintern verboten sind.
Personalabteilungen sollten die aktualisierten Hinweise verbreiten, die Pflicht zur e-OCI-Dokumentation hervorheben und die Änderungen in den Risikomanagement-Dashboards erfassen. Reisende, die Landgrenzen passieren – etwa Lkw-Fahrer im Pilotprojekt der integrierten Kontrollstellen – müssen prüfen, ob Sondergenehmigungen vorliegen, oder ihre Reisen verschieben.
Die Mitteilung warnt zudem vor möglichen Flugstörungen aufgrund von Problemen im Luftraum des Nahen Ostens und empfiehlt, die Kanäle der Fluggesellschaften aufmerksam zu verfolgen. Unternehmen, die Mitarbeiter über Golf-Drehkreuze leiten, sollten Notfallpläne erstellen und sicherstellen, dass die Reisepläne ausreichend Pufferzeiten für verpasste Anschlussflüge enthalten.
Obwohl die Hinweise keine direkte rechtliche Bindung haben, orientieren sich viele Versicherer für Geschäftsreisende an den FCDO-Empfehlungen bei der Festlegung von Versicherungsschutzgrenzen. Arbeitgeber sollten ihre Fürsorgepflichten überprüfen: Reisen in als Risikogebiete eingestufte Regionen können den Versicherungsschutz aufheben, sofern keine speziellen Ausnahmen vorliegen. Firmen mit Aktivitäten in Punjab sollten ihre Mitarbeiter darüber informieren, dass lokale Bewegungen nahe der Grenze weiterhin unternehmensintern verboten sind.
Personalabteilungen sollten die aktualisierten Hinweise verbreiten, die Pflicht zur e-OCI-Dokumentation hervorheben und die Änderungen in den Risikomanagement-Dashboards erfassen. Reisende, die Landgrenzen passieren – etwa Lkw-Fahrer im Pilotprojekt der integrierten Kontrollstellen – müssen prüfen, ob Sondergenehmigungen vorliegen, oder ihre Reisen verschieben.
Quelle: UK Government – GOV.UK