
Nach mehr als vier Jahren pandemiebedingter Einschränkungen hat die indische Regierung alle regulären Langzeit-Papier-Touristenvisa offiziell wieder eingeführt und das e-Touristenvisum (e-TV) für ausländische Staatsangehörige erneut geöffnet. Eine Mitteilung der Botschaft vom 9. Juli 2026 bestätigt, dass zuvor ausgestellte fünf- und zehnjährige Papier-Touristenvisa wieder für Reisen gültig sind, während indische Vertretungen neue Mehrfacheinreise-Touristenvisa ähnlicher Dauer ausstellen dürfen. Ebenso bedeutend ist die Wiederaufnahme des e-Touristenvisums in den drei bekannten Varianten mit einer Gültigkeit von 30 Tagen, einem Jahr und fünf Jahren. Diese Angebote waren seit März 2020 ausgesetzt, als die COVID-19-Beschränkungen erstmals Freizeitreisen stoppten. Berechtigte Reisende können wieder online über das indische e-Visa-Portal Anträge stellen und innerhalb der üblichen Bearbeitungszeit von zwei bis fünf Tagen eine elektronische Genehmigung erhalten. Fluggesellschaften wurden angewiesen, e-Touristenvisum-PDFs als Einreisegenehmigung zu akzeptieren, und die Einwanderungskontrollstellen haben die automatisierte QR-Code-Erfassung zur Beschleunigung der Ankünfte wieder aktiviert. Die Wiederherstellung beseitigt eine der letzten pandemiebedingten Hürden für den indischen Inbound-Reisemarkt, der vor COVID-19 fast 5 Prozent zum BIP beitrug. Reiseveranstalter und Hotelketten erwarten eine deutliche Erholung, insbesondere aus den USA, Großbritannien und Australien, deren Staatsbürger historisch gesehen mehr als 40 Prozent der Langzeit-Touristenvisa ausmachen. Auch Unternehmen, die Incentive-Reisen und regionale Offsite-Events organisieren, profitieren, da die Gruppenvisabearbeitung ohne Sondergenehmigungen wieder möglich ist. Für Mobility Manager ergeben sich zwei praktische Konsequenzen: Erstens benötigen Mitarbeiter mit noch gültigen indischen Touristenvisa, die vor März 2020 ausgestellt wurden, keine konsularische Nachbeglaubigung mehr; die Visa sind sofort gültig. Zweitens können Unternehmen, die Meetings oder Standortbesuche planen, wieder den schnelleren, vollständig online ablaufenden e-TV-Prozess nutzen, statt den langsameren Papierweg. Die Einreise bleibt jedoch auf bestimmte Flughäfen und Seehäfen beschränkt; Landgrenzübergänge werden erst nach gesonderter Mitteilung des Innenministeriums wieder geöffnet. Reisende müssen weiterhin die zum Reisezeitpunkt geltenden Gesundheitskontrollen beachten, auch wenn Quarantänepflichten Anfang dieses Jahres aufgehoben wurden. Beteiligte sollten ihre Firmenreisekonzepte entsprechend anpassen, Reisende über die Anforderungen zum Herunterladen der e-TV-Dokumente informieren und die künftigen Hinweise zur Wiedereröffnung der Landgrenzen – insbesondere für Reisen nach Nepal und Bhutan – aufmerksam verfolgen.
Quelle: Embassy of India, Berne