
Der Rat der Europäischen Union hat am 10. Juli Artikel 25a des Visakodex gegen Guinea aktiviert und damit vorübergehend mehrere Erleichterungen ausgesetzt, da Conakry nicht bei der Rücknahme von Staatsangehörigen kooperiert, die sich über die erlaubte Aufenthaltsdauer in der EU hinaus aufhalten. Wie im Agence Europe Bulletin vom 11. Juli berichtet, bedeutet dies, dass Schengen-Staaten, darunter auch Tschechien, keine Mehrfacheinreise-Kurzzeitvisa mehr an guineische Staatsangehörige ausstellen dürfen und die Bearbeitungszeiten von 15 auf 45 Tage verlängert werden müssen. Auch Diplomaten und offizielle Reisende verlieren ihre Gebührenbefreiungen. Die tschechischen Konsulate in Accra und Abuja, die für Guinea zuständig sind, bestätigten gegenüber Beratern für Geschäftseinwanderung, dass alle Anträge, die ab dem 15. Juli eingereicht werden, dem strengeren Verfahren unterliegen. Unternehmen, die frankophone Fachkräfte für tschechische Produktionsstandorte rekrutieren, sollten daher längere Vorlaufzeiten einplanen; besonders betroffen sind Eilvisa für dringende Wartungsbesuche. Der Einsatz von EU-Visasanktionen nimmt zu: Somalia wurde im Juni mit denselben Maßnahmen belegt, Gambia bereits im April. Brüssel hofft, dass dieser gestufte Ansatz Partnerregierungen dazu bewegt, EU-finanzierte Charterflüge mit Rückkehrern zu akzeptieren. Bei verbesserter Kooperation können die Erleichterungen nach einer jährlichen Überprüfung wieder eingeführt werden. Für tschechische Arbeitgeber lautet die Empfehlung klar: Überprüfen Sie Ihre Talentpools aus Westafrika erneut, buchen Sie Termine frühzeitig und erwägen Sie Homeoffice-Lösungen, bis die Einreisedokumente genehmigt sind. Guineische Passinhaber, die sich bereits mit gültigen Typ-C-Visa in Tschechien aufhalten, sind nicht betroffen, doch Verlängerungen oder Neueinreisen unterliegen den verschärften Bedingungen.
Quelle: Agence Europe