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Flugverbotszone für Drohnen am Abschlusstag des Karlovy Vary Filmfestivals

Juli 12, 2026
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Flugverbotszone für Drohnen am Abschlusstag des Karlovy Vary Filmfestivals
Die Luftfahrtbehörde (ÚCL) hat für den 11. Juli – den letzten Tag des 60. Internationalen Filmfestivals Karlovy Vary – einen temporären Flugverbotsbereich (LKP392) über Karlovy Vary eingerichtet. Diese Maßnahme, veröffentlicht als „Opatření obecné povahy“, untersagt alle Flüge unbemannter Luftfahrzeuge innerhalb des Stadtgebiets des Kurorts. Hintergrund sind unerlaubte Drohnenflüge bei früheren Festival-Ausgaben, die die Hubschrauber-Kamerateams der TV-Sender gefährdeten und Datenschutzbedenken bei prominenten Gästen auslösten. Die Sperrzone gilt von Bodenniveau bis 300 Meter über Grund zwischen 08:00 und 23:00 Uhr Ortszeit. Gewerbliche Betreiber mit bestehenden Genehmigungen gemäß EU-Verordnung 2019/947 müssen weiterhin eine individuelle Ausnahmegenehmigung bei der Betriebsabteilung der ÚCL beantragen. Zuwiderhandlungen können mit Geldstrafen von bis zu 100.000 CZK und der Beschlagnahmung der Ausrüstung geahndet werden. Die örtliche Polizei setzt Funkfrequenz-Überwachungsfahrzeuge ein und koordiniert sich mit dem Sicherheitsdienst des Festivals, um unerlaubte Piloten zu stoppen. Das Verbot betrifft auch Freizeitflieger, die den nahegelegenen Aussichtshügel als Startplatz nutzen – ein beliebter Ort mit Blick auf die Kolonnade. Die Veranstalter begrüßten das Flugverbot, da es eine ungestörte Live-Übertragung sicherstellt und den Festivalgästen mehr Sicherheit bietet. Dieser Schritt folgt einem europaweiten Trend: Cannes und Venedig haben in den letzten Jahren ähnliche Drohnenverbote eingeführt, und Prag erwägt eine dauerhafte Flugverbotszone für alle staatlich geschützten Kulturveranstaltungen.
Quelle: Civil Aviation Authority of the Czech Republic

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