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Spanische Zollbehörde veröffentlicht Betriebsanleitung zum Inkrafttreten des EU-Gibraltar-Abkommens

Juli 15, 2026
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Spanische Zollbehörde veröffentlicht Betriebsanleitung zum Inkrafttreten des EU-Gibraltar-Abkommens
Ergänzend zum politischen Abkommen, das die physische Grenze zu Gibraltar aufhebt, veröffentlichte die spanische Steuerbehörde (AEAT) am 14. Juli ein ausführliches Zollrundschreiben, das die Abläufe beim Warenverkehr ab dem Inkrafttreten des Abkommens um Mitternacht am 15. Juli erläutert. Wichtige Änderungen umfassen die Ablösung der ENS-Sicherheitsmeldungen durch G4-Einfuhranmeldungen für Fracht aus Gibraltar, die Anpassung der Import- (H1) und Exportcodes (AES) sowie die Angleichung der Transitformalitäten an das neue computergestützte Transitsystem (NCTS). Ab dem 15. Juli profitieren Einwohner Gibraltars von der elektronischen Mehrwertsteuerrückerstattungsplattform der EU (DIVA) beim Einkauf in Spanien, wodurch papierbasierte Rückerstattungsanträge an der Grenze entfallen. Die Richtlinien stellen zudem klar, dass die zollfreien Freibeträge den EU-Vorgaben entsprechen, strategische Güterlizenzen der britischen Behörden jedoch weiterhin in Gibraltar gelten. Spediteure, die zwischen Algeciras und Gibraltar operieren, müssen ihre Software bis 00:00 Uhr MEZ aktualisieren, da die Steuerbehörde veraltete ENS-Meldungen automatisch ablehnt. Spanische Zollagenten rechnen mit einer kurzen Eingewöhnungsphase, erwarten jedoch nach Anpassung der Händler schnellere Abfertigungszeiten. Für globale Supply-Chain-Manager beseitigt das Rundschreiben bestehende Unsicherheiten und ermöglicht Just-in-Time-Lieferungen für Automobil- und Luftfahrtwerke in Cádiz, die Komponenten aus Gibraltars Leichtindustrieparks beziehen. Personalabteilungen sollten Expatriates über die geänderten persönlichen Einfuhrgrenzen informieren und zur Beantragung digitaler Zertifikate für spanische Zollportale anhalten. Die AEAT bietet am 17. und 24. Juli Webinare zur Vorstellung der neuen elektronischen Verfahren an, zudem wurde eine zweisprachige Hotline für grenzüberschreitende KMU eingerichtet.
Quelle: Agencia Tributaria

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