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Spanische Steuerbehörde veröffentlicht kurzfristige Zollanweisungen zum Gibraltar-Abkommen; ENS-Meldungen werden durch NCTS-Einträge ersetzt

Juli 15, 2026
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Spanische Steuerbehörde veröffentlicht kurzfristige Zollanweisungen zum Gibraltar-Abkommen; ENS-Meldungen werden durch NCTS-Einträge ersetzt
Weniger als 24 Stunden vor Inkrafttreten des Gibraltar-Abkommens hat die spanische Agencia Tributaria eine Warnung veröffentlicht, in der erklärt wird, wie Importeure und Exporteure ihre elektronischen Meldungen anpassen müssen. Ab dem 15. Juli werden Sicherheitsmeldungen (ENS) für Waren mit Ursprung Gibraltar keine temporären Lagerbucheinträge mehr automatisch erzeugen; stattdessen müssen die Betreiber G4-Einfuhranmeldungen über das neue computergestützte Transit-System (NCTS) einreichen. Die Zollbehörde hat ihre Leitfäden für H1-Importe, AES-Exporte und NCTS-Transit entsprechend aktualisiert.

Das Rundschreiben kündigt zudem Änderungen im DIVA-Mehrwertsteuererstattungssystem an: Einwohner Gibraltars können Einkäufe in spanischen Geschäften künftig mit denselben QR-Code-Kiosken validieren wie andere Nicht-EU-Touristen, sofern sie die EU über den Flughafen oder Hafen des Felsens verlassen. Unternehmen, die steuerfreies Einkaufen anbieten, sollten ihre Kassensoftware aktualisieren, um Gibraltar-Ausweise als berechtigt zu erkennen.

Spanische Steuerbehörde veröffentlicht kurzfristige Zollanweisungen zum Gibraltar-Abkommen; ENS-Meldungen werden durch NCTS-Einträge ersetzt


Logistikunternehmen werden dringend gebeten, ihre Fahrer darauf hinzuweisen, dass die Nutzung veralteter ENS-Verfahren zu Verzögerungen und möglichen Strafen in Algeciras oder La Línea führen kann. Die Behörde kündigt an, in den ersten zwei Wochen eine Hotline zur Lösung von Anfangsschwierigkeiten einzurichten, warnt jedoch, dass eine „manuelle Rückfallebene“ nur in Ausnahmefällen erlaubt wird.

Für Teams, die Umzugsgüter transportieren, stellt die Anleitung klar, dass persönliche Gegenstände, die von Gibraltar nach Spanien geschickt werden, eine reguläre NCTS-Anmeldung benötigen, es sei denn, der Empfänger erfüllt die Voraussetzungen für eine zollfreie Wohnsitzverlegung gemäß EU-Verordnung 1186/2009.

Unternehmen mit Zollager sollten ihre Bestandsverfahren überprüfen, da Waren mit Ursprung Gibraltar nicht mehr als „Export“ gelten, sondern als innergemeinschaftliche Bewegungen behandelt werden, was Auswirkungen auf die Aussetzung der Verbrauchsteuer hat.
Quelle: Agencia Tributaria

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