
Bei einer außerordentlichen Sitzung des Rates für Justiz und Inneres in Brüssel heute Morgen (15. Juli) haben die EU-Minister einstimmig beschlossen, die vorübergehende Schutzrichtlinie (Temporary Protection Directive, TPD) für Menschen, die vor dem russischen Angriff auf die Ukraine fliehen, bis zum 4. März 2028 zu verlängern. Irlands Justiz-, Innen- und Migrationsminister Jim O’Callaghan begrüßte die Entscheidung als „eine wichtige Garantie für Stabilität für mehr als 84.000 Ukrainer, die sich in Irland ein neues Leben aufgebaut haben“.
Die Verlängerung bedeutet, dass die Begünstigten weiterhin automatisch das Recht haben, in der gesamten EU zu leben, zu arbeiten, zu studieren und soziale Leistungen in Anspruch zu nehmen – und zwar für weitere zwei Jahre. In Irland ist der TPD-Status derzeit mit der Aufenthaltsgenehmigung „Stamp 4“ und einer irischen Personal Public Service (PPS)-Nummer verbunden, die es den Inhabern erlaubt, ohne Arbeitserlaubnis eine Beschäftigung aufzunehmen. Arbeitgeber in Branchen wie Gesundheitswesen, Gastgewerbe und IT sind in den letzten zwei Jahren stark auf ukrainische Fachkräfte angewiesen gewesen. Viele befürchteten, dass das ursprüngliche Ablaufdatum im März 2027 sie zwingen würde, den regulären Arbeitserlaubnisprozess zu durchlaufen oder Personal zu verlieren.
Das zusätzliche Jahr beseitigt diese „Klippe“ effektiv und gibt sowohl Unternehmen als auch Migranten Planungssicherheit für langfristige Perspektiven, etwa durch Critical Skills-Permits oder Einbürgerung. Der Rat forderte die Mitgliedstaaten zudem auf, „Übergangsregelungen“ zu entwickeln, die es ermöglichen, vor 2028 in nationale Aufenthaltstitel zu wechseln – eine Initiative, die Irlands eigenes im Mai angekündigtes Übergangsprogramm widerspiegelt. Irische Behörden kündigten an, dass im September detaillierte Zulassungskriterien und ein Online-Antragsportal vorgestellt werden.
Einwanderungsanwälte raten Arbeitgebern, ihre Personaldatenbanken zu überprüfen, um Mitarbeitende mit TPD-Status zu identifizieren und Gespräche über Optionen nach 2028 zu beginnen. Sie warnen außerdem, dass trotz der Verlängerung ukrainische Staatsangehörige weiterhin Visa für Geschäftsreisen in das Vereinigte Königreich oder die USA benötigen und darauf achten müssen, dass ihre Reisepässe mindestens sechs Monate über die jeweilige Reise hinaus gültig sind.
Die Verlängerung bedeutet, dass die Begünstigten weiterhin automatisch das Recht haben, in der gesamten EU zu leben, zu arbeiten, zu studieren und soziale Leistungen in Anspruch zu nehmen – und zwar für weitere zwei Jahre. In Irland ist der TPD-Status derzeit mit der Aufenthaltsgenehmigung „Stamp 4“ und einer irischen Personal Public Service (PPS)-Nummer verbunden, die es den Inhabern erlaubt, ohne Arbeitserlaubnis eine Beschäftigung aufzunehmen. Arbeitgeber in Branchen wie Gesundheitswesen, Gastgewerbe und IT sind in den letzten zwei Jahren stark auf ukrainische Fachkräfte angewiesen gewesen. Viele befürchteten, dass das ursprüngliche Ablaufdatum im März 2027 sie zwingen würde, den regulären Arbeitserlaubnisprozess zu durchlaufen oder Personal zu verlieren.
Das zusätzliche Jahr beseitigt diese „Klippe“ effektiv und gibt sowohl Unternehmen als auch Migranten Planungssicherheit für langfristige Perspektiven, etwa durch Critical Skills-Permits oder Einbürgerung. Der Rat forderte die Mitgliedstaaten zudem auf, „Übergangsregelungen“ zu entwickeln, die es ermöglichen, vor 2028 in nationale Aufenthaltstitel zu wechseln – eine Initiative, die Irlands eigenes im Mai angekündigtes Übergangsprogramm widerspiegelt. Irische Behörden kündigten an, dass im September detaillierte Zulassungskriterien und ein Online-Antragsportal vorgestellt werden.
Einwanderungsanwälte raten Arbeitgebern, ihre Personaldatenbanken zu überprüfen, um Mitarbeitende mit TPD-Status zu identifizieren und Gespräche über Optionen nach 2028 zu beginnen. Sie warnen außerdem, dass trotz der Verlängerung ukrainische Staatsangehörige weiterhin Visa für Geschäftsreisen in das Vereinigte Königreich oder die USA benötigen und darauf achten müssen, dass ihre Reisepässe mindestens sechs Monate über die jeweilige Reise hinaus gültig sind.