
Die globale Einwanderungsfirma Fragomen hat bestätigt, dass das Justizministerium seine vorläufige Regelung verlängert hat, die es Personen mit ausstehenden Erneuerungen der irischen Aufenthaltserlaubnis (IRP) erlaubt, bis zum 31. August 2026 weiterhin legal zu arbeiten und zu reisen. Die Verlängerung steht im Einklang mit der Sommer-Reisebestätigung des ISD und formalisert den Status der betroffenen Beschäftigten gegenüber Arbeitgebern, Banken und öffentlichen Stellen.
Im Rahmen dieses Programms gilt ein Antragsteller, der die Online-Erneuerung vor Ablauf seiner IRP einreicht, als weiterhin berechtigt, bis eine Entscheidung getroffen wird. Arbeitgeber können das Online-Bestätigungsschreiben als Nachweis für das Arbeitsrecht nutzen, wodurch Vertragsaussetzungen oder unbezahlter Urlaub vermieden werden.
Das Ministerium hat zudem bekräftigt, dass die übliche 12-wöchige Meldefrist – während der ein Mitarbeiter trotz laufender Erneuerung weiter auf der Gehaltsliste bleiben kann – nach dem 31. August wieder eingeführt wird.
Die erneuten Maßnahmen kommen, da die Registrierungsstellen mit einer Rekordnachfrage zu kämpfen haben. Laut Fragomens Niederlassung in Dublin warten einige Kunden bis zu fünf Monate auf die Ausstellung ihrer Karten, was vor allem auf Engpässe bei biometrischer Ausrüstung und einen Anstieg von EU-Familienanträgen zurückzuführen ist. Die Verlängerung verschafft den Teams für Unternehmensmobilität somit Klarheit für den Rest der Hauptreisezeit.
Unternehmen wird empfohlen, Kopien sowohl der Reisebestätigung als auch der vorläufigen Arbeitgeberanleitung in den Personalakten aufzubewahren. Wenn Mitarbeiter in Drittstaaten reisen müssen, die die irische Bestätigung nicht anerkennen, sollten Arbeitgeber eine Wiedereinreisegenehmigung beantragen oder die Reise verschieben.
Blickt man in die Zukunft, prüft das Ministerium für Wirtschaft, Handel und Beschäftigung die Integration der Aufenthaltsdaten in das Online-Beschäftigungserlaubnissystem (EPOS), um automatische Arbeitsberechtigungsprüfungen zu ermöglichen – eine Änderung, die den Bedarf an künftigen Übergangslösungen deutlich verringern würde.
Im Rahmen dieses Programms gilt ein Antragsteller, der die Online-Erneuerung vor Ablauf seiner IRP einreicht, als weiterhin berechtigt, bis eine Entscheidung getroffen wird. Arbeitgeber können das Online-Bestätigungsschreiben als Nachweis für das Arbeitsrecht nutzen, wodurch Vertragsaussetzungen oder unbezahlter Urlaub vermieden werden.
Das Ministerium hat zudem bekräftigt, dass die übliche 12-wöchige Meldefrist – während der ein Mitarbeiter trotz laufender Erneuerung weiter auf der Gehaltsliste bleiben kann – nach dem 31. August wieder eingeführt wird.
Die erneuten Maßnahmen kommen, da die Registrierungsstellen mit einer Rekordnachfrage zu kämpfen haben. Laut Fragomens Niederlassung in Dublin warten einige Kunden bis zu fünf Monate auf die Ausstellung ihrer Karten, was vor allem auf Engpässe bei biometrischer Ausrüstung und einen Anstieg von EU-Familienanträgen zurückzuführen ist. Die Verlängerung verschafft den Teams für Unternehmensmobilität somit Klarheit für den Rest der Hauptreisezeit.
Unternehmen wird empfohlen, Kopien sowohl der Reisebestätigung als auch der vorläufigen Arbeitgeberanleitung in den Personalakten aufzubewahren. Wenn Mitarbeiter in Drittstaaten reisen müssen, die die irische Bestätigung nicht anerkennen, sollten Arbeitgeber eine Wiedereinreisegenehmigung beantragen oder die Reise verschieben.
Blickt man in die Zukunft, prüft das Ministerium für Wirtschaft, Handel und Beschäftigung die Integration der Aufenthaltsdaten in das Online-Beschäftigungserlaubnissystem (EPOS), um automatische Arbeitsberechtigungsprüfungen zu ermöglichen – eine Änderung, die den Bedarf an künftigen Übergangslösungen deutlich verringern würde.
Quelle: Fragomen