
Der irische Einwanderungsdienst (ISD) hat eine spezielle „Reisebestätigung“ veröffentlicht, die vom 13. Juli bis zum 31. August 2026 gilt. In diesem siebenwöchigen Zeitraum dürfen Nicht-EU-Bürger, deren Irish Residence Permit (IRP) abgelaufen ist, die aber vor Ablauf eine Verlängerung beantragt haben, Irland mit der abgelaufenen Karte und einer Kopie der Bestätigung verlassen und wieder einreisen. Diese Maßnahme soll Reiseprobleme in der Urlaubssaison vermeiden, während die Einwanderungsbehörden einen großen Rückstau bei Verlängerungen abarbeiten. Die Regelung gilt für alle Arten von Aufenthaltserlaubnissen und für Reisen per Flugzeug, Schiff oder Landweg. Das ISD bittet offiziell Fluggesellschaften, Fährunternehmen und Einwanderungsbehörden in Transitländern, die Bestätigung als Nachweis für eine gültige irische Aufenthaltsgenehmigung anzuerkennen. Reisenden wird jedoch empfohlen, zusätzlich den Nachweis der Online-Verlängerung mitzuführen und vorab zu prüfen, ob das Transitland das Dokument akzeptiert. Für multinationale Arbeitgeber beseitigt die Ankündigung ein akutes Mobilitätshindernis: Hunderte entsandte Mitarbeiter und deren Familien standen vor der Möglichkeit, Sommergeschäftsreisen oder Urlaub absagen zu müssen, weil ihre neuen IRP-Karten noch nicht ausgestellt waren. Mit der Bestätigung können sie nun an Meetings, Konferenzen und Kundenterminen im Ausland teilnehmen, ohne ihren Aufenthalts- und Arbeitsstatus in Irland zu gefährden. HR-Teams sollten jedoch das feste Enddatum im Blick behalten: Ab dem 1. September ist für die Wiedereinreise wieder eine gültige IRP-Karte oder ein vorübergehender Stempel im Reisepass erforderlich. Einwanderungsberater empfehlen, die Bestätigung auf Firmenbriefpapier auszudrucken, zusammen mit Reisepass und abgelaufener IRP-Karte mitzuführen und frühzeitig am Flughafen zu sein, falls das Personal die Regelung überprüfen muss. Arbeitgeber sollten zudem ihre Mitarbeiter daran erinnern, dass die Regelung keine Visapflicht für das besuchte oder durchreiste Land aufhebt. Die Sommer-Reisefreigabe ist die jüngste von mehreren temporären Maßnahmen, die das ISD seit 2024 eingeführt hat, um Verzögerungen bei der IRP-Bearbeitung abzufedern. Laut der Migrantenrechtsorganisation MRCI liegen die Wartezeiten für Verlängerungen in Dublin regelmäßig über 16 Wochen, während das Ziel für 2023 bei 6 bis 8 Wochen lag. Das Justizministerium hat für später in diesem Jahr Investitionen in IT-Systeme angekündigt, doch vorerst sind die ad-hoc-Regelungen entscheidend, um die Mobilität der internationalen Arbeitskräfte in Irland aufrechtzuerhalten.