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Anwaltskammer warnt multinationale Unternehmen: Geschäftsreisen nach Irland werden jetzt zu einem wichtigen Compliance-Risiko

Juli 15, 2026
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Anwaltskammer warnt multinationale Unternehmen: Geschäftsreisen nach Irland werden jetzt zu einem wichtigen Compliance-Risiko
In einem eindringlichen Kommentar, veröffentlicht am 14. Juli 2026, warnt die Law Society Gazette Unternehmensjuristen davor, dass Kurzaufenthalte in Irland Arbeitgeber erheblichen Einwanderungs-, Steuer- und arbeitsrechtlichen Sanktionen aussetzen können. Autor Declan Groarke, Leiter der irischen Einwanderungsabteilung bei Lewis Silkin, erklärt, dass durch digitale Grenzsysteme, verbesserte Datenweitergabe und eine verschärfte Durchsetzung sogenannte „Stealth-Einsätze“ für Behörden deutlich leichter erkennbar geworden sind.

Der Artikel weist darauf hin, dass Irland nach wie vor keine gesetzliche Definition für einen „Geschäftsbesucher“ hat, sodass Unternehmen selbst interpretieren müssen, was als „produktive Arbeit“ gilt. Nach den aktuellen Regeln dürfen Nicht-EWR-Staatsangehörige nur eingeschränkte Tätigkeiten – typischerweise Meetings oder Vertragsverhandlungen – mit einem Kurzaufenthalts-C-Visum oder visumfreier Einreise ausüben. Jede Tätigkeit, die über 14 Tage innerhalb eines 90-Tage-Zeitraums hinausgeht, erfordert eine Arbeitserlaubnis oder eine Genehmigung im Rahmen des Atypical Working Scheme. Seit dem 1. Juni 2026 sind gegen abgelehnte Kurzaufenthaltsvisa keine Berufungen mehr möglich, was den Druck bei eiligen Anträgen erhöht.

Anwaltskammer warnt multinationale Unternehmen: Geschäftsreisen nach Irland werden jetzt zu einem wichtigen Compliance-Risiko


Die Bearbeitungszeiten verschärfen das Risiko zusätzlich: Irische Visastellen geben derzeit Wartezeiten von acht oder mehr Wochen an, die zentrale Visastelle in Dublin sogar bis zu **15 Wochen**. Falsch getimte Anträge führen häufig zu Ablehnungen, wenn die geplanten Reisedaten bereits verstrichen sind, was einen negativen Eintrag in der Einwanderungshistorie des Reisenden hinterlässt, der weltweit offengelegt werden muss.

Da auch die EU-Entsenderichtlinie gilt, müssen Personal-, Steuer- und Mobilitätsteams eng zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass grenzüberschreitend tätige Mitarbeiter bei Bedarf die WRC-Meldung einreichen. Groarke empfiehlt multinationalen Unternehmen, eine umfassende Prüfung der Irland-Reisenden durchzuführen, die Zuständigkeiten für Compliance in HR, Steuer und Recht klar zuzuordnen und eine formelle Geschäftsreisepolitik zu etablieren. Als schnelle Maßnahmen nennt er die Einplanung von drei Monaten Vorlaufzeit bei Projektplanungen, die Pflege einer Datenbank mit visapflichtigen Nationalitäten und die Schulung von Führungskräften zu erlaubten Tätigkeiten.

Die Warnung kommt zu einem Zeitpunkt, an dem Irland sich als europäischer Standort für Konzernzentralen nach dem Brexit positioniert. Werden die Prozesse nicht verschärft, drohen Unternehmen Einreiseverweigerungen am Flughafen Dublin, Bußgelder nach dem Employment Permits Act oder Reputationsschäden, wenn Auftragnehmer die Grenzen einer Besuchererlaubnis überschreiten.
Quelle: Law Society Gazette

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