
Das australische Außenministerium (DFAT) hat am 18. Juli seine Smartraveller-Reisewarnung für Spanien aktualisiert und das allgemeine Risikoniveau auf „Normale Vorsichtsmaßnahmen treffen“ belassen. Gleichzeitig wurden jedoch detaillierte Hinweise zum neuen Ein- und Ausreisesystem (EES) der EU ergänzt. Die Mitteilung erinnert australische Passinhaber daran, dass bei der ersten Einreise in den Schengen-Raum künftig Fingerabdrücke und ein Gesichtsscan an der Grenze genommen werden – auch bei kurzen Geschäftsreisen unter 90 Tagen. DFAT warnt vor möglichen Verzögerungen an Grenzübergängen und rät Doppelstaatsbürgern, genau zu prüfen, welchen Pass sie verwenden sollten, um keine Überziehungsberechnung auszulösen.
Die Warnung weist zudem auf die spanischen Regeln zur Umweltzone (ZBE) hin sowie auf die Pflicht, in Mietwagen ein V16-Notfallwarngerät mitzuführen – wichtige Hinweise für Expatriates, die Geschäftstermine in Madrid oder Barcelona mit regionalen Standortbesuchen verbinden.
Warum das wichtig ist: Personal- und Reiseteams mit Sitz in Spanien organisieren häufig Rotationen im Asien-Pazifik-Raum und sind sich oft nicht bewusst, dass Partner aus Drittstaaten neuen biometrischen Kontrollen unterliegen, während Einheimische davon ausgenommen sind. Die Angabe des ersten Einreisepunkts und eines Ansprechpartner in Einladungsschreiben kann die EES-Abwicklung erleichtern. Arbeitgeber sollten außerdem sicherstellen, dass Chauffeurdienste mit ZBE-konformen Fahrzeugen ausgestattet sind, um Bußgelder zu vermeiden, die nun automatisch über Kennzeichenerkennungssysteme verhängt werden.
Die Warnung weist zudem auf die spanischen Regeln zur Umweltzone (ZBE) hin sowie auf die Pflicht, in Mietwagen ein V16-Notfallwarngerät mitzuführen – wichtige Hinweise für Expatriates, die Geschäftstermine in Madrid oder Barcelona mit regionalen Standortbesuchen verbinden.
Warum das wichtig ist: Personal- und Reiseteams mit Sitz in Spanien organisieren häufig Rotationen im Asien-Pazifik-Raum und sind sich oft nicht bewusst, dass Partner aus Drittstaaten neuen biometrischen Kontrollen unterliegen, während Einheimische davon ausgenommen sind. Die Angabe des ersten Einreisepunkts und eines Ansprechpartner in Einladungsschreiben kann die EES-Abwicklung erleichtern. Arbeitgeber sollten außerdem sicherstellen, dass Chauffeurdienste mit ZBE-konformen Fahrzeugen ausgestattet sind, um Bußgelder zu vermeiden, die nun automatisch über Kennzeichenerkennungssysteme verhängt werden.
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