
In einem zweiten regulatorischen Update vom 18. Juli veröffentlichte die Nationale Polizei eine überarbeitete Beschreibung des Verfahrens für administrative Sanktionen bei Verstößen im Bereich Einwanderung. Das Update legt fest, welche Behörden – Vertreter der Zentralregierung, Polizeikommissare oder der Staatssekretär für Sicherheit – befugt sind, Verfahren einzuleiten und zu entscheiden, die von Überziehung des Aufenthalts bis zur Beschäftigung von undokumentierten Arbeitskräften reichen. Zu den wichtigen Klarstellungen gehört: Arbeitsrechtliche Verstöße, die von der Arbeitsaufsicht festgestellt werden, führen nun automatisch zu einer Einwanderungssanktion; wiederholte geringfügige Verstöße innerhalb von zwei Jahren werden in die Kategorie „schwerwiegend“ eingestuft; und die maximale Verfahrensdauer ist auf sechs Monate festgelegt, nach deren Ablauf das Verfahren erlischt, sofern kein gerichtlicher Einspruch eingelegt wird. Für Unternehmen spezifiziert das Handbuch, dass Geldstrafen für die Beschäftigung irregulärer Migranten bei 10.000 € pro Mitarbeiter beginnen und ein Ausschluss von öffentlichen Aufträgen für bis zu zwei Jahre möglich ist. Personen, die die irreguläre Einreise erleichtern – etwa Vermieter, die falsche Wohnbescheinigungen ausstellen – drohen Strafen von bis zu 60.000 €. Personal- und Global-Mobility-Teams sollten ihre Einstellungspraktiken und Lieferketten überprüfen, um die Einhaltung sicherzustellen, insbesondere in Branchen, die auf saisonale oder Drittstaatsarbeitskräfte angewiesen sind. Die Richtlinie signalisiert ein strengeres Durchsetzungsumfeld, während Spanien versucht, flexiblere Aufenthaltswege mit härteren Maßnahmen gegen Missbrauch zu verbinden.
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