
Die Hochkommission Indiens in Daressalam hat am 20. Juli 2026 ihre Richtlinien für Touristenvisa aktualisiert und bekräftigt, dass Staatsangehörige aus Afghanistan, China, Iran, Pakistan, Irak, Sudan und Bangladesch – ebenso wie Staatenlose und Ausländer mit pakistanischer oder bangladeschischer Herkunft – zwischen aufeinanderfolgenden Einreisen nach Indien mit einem Touristenvisum eine Mindestpause von zwei Monaten einhalten müssen. Die Klarstellung betrifft auch Reisende, die Indien als Drehkreuz für „Nachbarregionstourismus“ nutzen: begrenzte doppelte oder dreifache Einreisen können im Einzelfall genehmigt werden, erfordern jedoch eine vorherige Zustimmung der Hochkommission.
Obwohl die Abkühlungsfrist nicht neu ist, signalisiert die erneute Veröffentlichung eine verstärkte Durchsetzung an indischen Grenzstellen nach Berichten über Visumsüberschreitungen und unerlaubte Weiterreisen in sensible Grenzregionen. Einwanderungsbeamte wurden angewiesen, Reisenden, die gegen die Abstandsregel verstoßen, das Boarding zu verweigern – selbst wenn ein gültiger Mehrfacheinreisestempel vorliegt.
Für Reiseveranstalter, die regionale Touren kombinieren, etwa Indien mit Nepal, Bhutan oder Sri Lanka, bedeutet die Vorgabe, dass zwischen den Einreisen mindestens 60 Tage liegen müssen. Alternativ bieten Geschäftsvisa oder e-Konferenzvisa mehr Flexibilität.
Das Update erinnert zudem daran, dass Staatsangehörige aus den betroffenen Ländern verstärkt kontrolliert werden: Fluggesellschaften müssen die Advance Passenger Information korrekt hochladen, um Bußgelder wegen Haftung zu vermeiden. Während Indien sein e-Visa-System für die meisten westlichen und ASEAN-Staaten weiter liberalisiert, unterstreicht die Zwei-Monats-Regel eine Doppelstrategie – Förderung des Tourismus bei gleichzeitiger strenger Kontrolle von als risikoreich eingestuften Einreisen.
Unternehmen mit Mitarbeitern aus den betroffenen Ländern sollten längere Visa oder Aufenthaltstitel (z. B. Arbeits- oder Studentenvisa) in Betracht ziehen, um unerwartete Reiseunterbrechungen zu vermeiden.
Obwohl die Abkühlungsfrist nicht neu ist, signalisiert die erneute Veröffentlichung eine verstärkte Durchsetzung an indischen Grenzstellen nach Berichten über Visumsüberschreitungen und unerlaubte Weiterreisen in sensible Grenzregionen. Einwanderungsbeamte wurden angewiesen, Reisenden, die gegen die Abstandsregel verstoßen, das Boarding zu verweigern – selbst wenn ein gültiger Mehrfacheinreisestempel vorliegt.
Für Reiseveranstalter, die regionale Touren kombinieren, etwa Indien mit Nepal, Bhutan oder Sri Lanka, bedeutet die Vorgabe, dass zwischen den Einreisen mindestens 60 Tage liegen müssen. Alternativ bieten Geschäftsvisa oder e-Konferenzvisa mehr Flexibilität.
Das Update erinnert zudem daran, dass Staatsangehörige aus den betroffenen Ländern verstärkt kontrolliert werden: Fluggesellschaften müssen die Advance Passenger Information korrekt hochladen, um Bußgelder wegen Haftung zu vermeiden. Während Indien sein e-Visa-System für die meisten westlichen und ASEAN-Staaten weiter liberalisiert, unterstreicht die Zwei-Monats-Regel eine Doppelstrategie – Förderung des Tourismus bei gleichzeitiger strenger Kontrolle von als risikoreich eingestuften Einreisen.
Unternehmen mit Mitarbeitern aus den betroffenen Ländern sollten längere Visa oder Aufenthaltstitel (z. B. Arbeits- oder Studentenvisa) in Betracht ziehen, um unerwartete Reiseunterbrechungen zu vermeiden.