
Die Hochkommission Indiens in Daressalam hat am 20. Juli 2026 ihre Visaseite aktualisiert, um die Durchsetzung der „Zwei-Monats-Abstand“-Regel zu betonen, die für Staatsangehörige aus Afghanistan, China, Iran, Pakistan, Irak, Sudan und Bangladesch sowie Staatenlose gilt. Nach dieser jahrzehntealten Sicherheitsvorschrift müssen Reisende aus den genannten Ländern mindestens 60 Tage zwischen zwei touristischen Indienbesuchen warten, sofern sie keine Sondergenehmigung vom Regionalen Ausländerregistrierungsbüro (FRRO) erhalten. Obwohl die Regelung selbst nicht neu ist, signalisiert die explizite Erinnerung der Mission eine verschärfte Kontrolle nach mehreren Fällen, in denen Reisende mit doppeltem Zweck angeblich aufeinanderfolgende Touristenvisa nutzten, um informelle Geschäftstätigkeiten in Indien auszuüben. FRRO-Beamte in Mumbai bestätigten, dass Anträge auf Ausnahmen künftig detaillierte Reisepläne, bestätigte Hotelbuchungen und in einigen Fällen polizeiliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen aus dem Wohnsitzland des Antragstellers erfordern. Indische Unternehmen, die kurzfristige Berater oder Teilnehmer aus den betroffenen Ländern empfangen, sollten ihre Terminplanung überdenken: aufeinanderfolgende Vor-Ort-Termine müssen möglicherweise zu einer einzigen Reise innerhalb der vollen 60-Tage-Frist zusammengefasst oder auf verschiedene Visakategorien wie Geschäfts- (B) oder Konferenzvisa (C) verteilt werden. Die Nichteinhaltung kann zu Boarding- oder Einreiseverweigerungen führen, mit entsprechenden Folgen für Ruf und Verträge. Reiseanbieter werden ermutigt, automatische Warnungen in Buchungssysteme zu integrieren, die Hochrisikonationalitäten erkennen und die Zeit seit dem letzten Ausreisestempel aus Indien prüfen. Wo Ausnahmen unverzichtbar sind – etwa bei dringender Wartung kritischer Anlagen – sollten Sponsoren Anträge mindestens vier Wochen vor der geplanten Ankunft mit Begründungsschreiben und Nachweis einreichen, dass keine indische Fachkraft verfügbar ist. Die Aktualisierung weist zudem Fluggesellschaften in Ostafrika darauf hin, sicherzustellen, dass betroffene Passagiere entweder den erforderlichen Abstand einhalten oder eine Ausnahmedokumentation mitführen, da die Beförderung unzulässiger Passagiere nach Indiens Einwanderungsgesetz mit Bußgeldern geahndet werden kann.