
Die Karpacka Grenzschutzabteilung intensivierte am 22. Juli 2026 die Kontrollen im Inland in der polnischen Region Małopolska und nahm dabei drei Drittstaatsangehörige fest, deren Status Schengen-weite Alarme ausgelöst hatte. Laut einer offiziellen Mitteilung, zusammengefasst von Onet, wurde in Chrzanów ein kolumbianischer Staatsbürger festgenommen, der ohne Arbeitserlaubnis tätig war. Gegen ihn wurde eine Ausreiseaufforderung mit 30 Tagen Frist sowie ein Wiedereinreiseverbot von 12 Monaten verhängt. In Jabłonka ergab eine routinemäßige Verkehrskontrolle, dass ein indonesischer Staatsangehöriger eine in Ungarn als verloren gemeldete Aufenthaltserlaubnis mitführte; ihm droht nun ein zweijähriges Schengen-Einreiseverbot. Eine dritte Maßnahme in Szczucin richtete sich gegen einen philippinischen Staatsbürger, der eine vorherige Rückkehrentscheidung ignoriert hatte; er wird im beschleunigten Verfahren an die Grenze begleitet.
Diese Aktion ist Teil der landesweiten Kampagne „Legale Beschäftigung“, die nach Reformen des Arbeitsmarktes gestartet wurde, um die Strafen für illegale Beschäftigung und Dokumentenfälschung zu verschärfen. Arbeitgeber, die im Fall Chrzanów involviert sind, müssen mit Kontrollen durch die Arbeitsaufsicht und Bußgeldern von bis zu 30.000 PLN pro illegal beschäftigtem Ausländer rechnen. Für Mobility-Teams in Unternehmen ist die Botschaft klar: Interne Kontrollen werden über Grenzposten hinaus auf Arbeitsstätten, Hotels und Mitfahrgelegenheitskontrollen ausgeweitet. Personalabteilungen sollten sicherstellen, dass A-Arbeitserlaubnisse und Entsendemeldungen korrekt im MOS-E-Portal registriert sind, während Reisende, die auf EU-ICT-Karten warten, einen Antragsnachweis mitführen sollten. Unternehmen, die Überzieher beherbergen, riskieren eine Aussetzung ihres schnellen Arbeitserlaubniskontingents für Polen im Jahr 2027.
Die Aktion unterstreicht zudem die wachsende Bedeutung des Schengener Informationssystems: Sobald eine Abschiebungsanordnung irgendwo im Schengen-Raum eingetragen wird, löst dies automatisch eine Meldung in allen Mitgliedstaaten aus. Mobility-Berater sollten daher Ausreisefristen als verbindlich betrachten: Ein Überschreiten der Frist, selbst um einen Tag, kann zu einem mehrjährigen EU-weiten Einreiseverbot führen und zukünftige Entsendungen erheblich erschweren.
Diese Aktion ist Teil der landesweiten Kampagne „Legale Beschäftigung“, die nach Reformen des Arbeitsmarktes gestartet wurde, um die Strafen für illegale Beschäftigung und Dokumentenfälschung zu verschärfen. Arbeitgeber, die im Fall Chrzanów involviert sind, müssen mit Kontrollen durch die Arbeitsaufsicht und Bußgeldern von bis zu 30.000 PLN pro illegal beschäftigtem Ausländer rechnen. Für Mobility-Teams in Unternehmen ist die Botschaft klar: Interne Kontrollen werden über Grenzposten hinaus auf Arbeitsstätten, Hotels und Mitfahrgelegenheitskontrollen ausgeweitet. Personalabteilungen sollten sicherstellen, dass A-Arbeitserlaubnisse und Entsendemeldungen korrekt im MOS-E-Portal registriert sind, während Reisende, die auf EU-ICT-Karten warten, einen Antragsnachweis mitführen sollten. Unternehmen, die Überzieher beherbergen, riskieren eine Aussetzung ihres schnellen Arbeitserlaubniskontingents für Polen im Jahr 2027.
Die Aktion unterstreicht zudem die wachsende Bedeutung des Schengener Informationssystems: Sobald eine Abschiebungsanordnung irgendwo im Schengen-Raum eingetragen wird, löst dies automatisch eine Meldung in allen Mitgliedstaaten aus. Mobility-Berater sollten daher Ausreisefristen als verbindlich betrachten: Ein Überschreiten der Frist, selbst um einen Tag, kann zu einem mehrjährigen EU-weiten Einreiseverbot führen und zukünftige Entsendungen erheblich erschweren.
Quelle: Onet (KrakowDlaWas)
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