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Polnische Grenzpolizei nimmt kolumbianische, indonesische und philippinische Staatsangehörige wegen Verstößen gegen Einwanderungsbestimmungen fest

Juli 23, 2026
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Polnische Grenzpolizei nimmt kolumbianische, indonesische und philippinische Staatsangehörige wegen Verstößen gegen Einwanderungsbestimmungen fest
Am 22. Juli 2026 führte die Karpaten-Grenzschutz-Einheit in der Region Kleinpolen (Małopolska) eine Reihe von Kontrollen durch, die zur Festnahme von drei Nicht-EU-Bürgern führten, die gegen polnische Einwanderungsgesetze verstoßen hatten. Laut offizieller Mitteilung entdeckten Beamte in Chrzanów, dass ein kolumbianischer Staatsbürger ohne die für Drittstaatsangehörige erforderliche Arbeitserlaubnis beschäftigt war. Der Mann erhielt eine Ausreisefrist von 30 Tagen und ein einjähriges Wiedereinreiseverbot in den Schengen-Raum. Am selben Tag stoppten Inspektoren in Jabłonka (nahe der slowakischen Grenze) einen indonesischen Staatsbürger, der versuchte, eine von den ungarischen Behörden als ungültig eingetragene Aufenthaltserlaubnis zu nutzen. Da gegen ihn bereits eine Rückkehrentscheidung vorlag, verhängte der Grenzschutz in Zakopane ein zweijähriges Wiedereinreiseverbot in den Schengen-Raum. Eine dritte Maßnahme in Szczucin betraf einen philippinischen Staatsbürger, der eine frühere Rückkehranordnung ignoriert hatte. Er wird nun unter Begleitung an die polnische Grenze abgeschoben. Sprecher des Grenzschutzes betonten, dass Arbeitsplatzkontrollen und Dokumentenprüfungen landesweit verstärkt werden, da Polen sich auf die Inbetriebnahme des EU-Ein- und Ausreisesystems im Herbst 2026 vorbereitet. Arbeitgeber wurden daran erinnert, dass illegale Beschäftigung mit Bußgeldern von bis zu 30.000 PLN pro Arbeitnehmer und möglicher strafrechtlicher Verfolgung geahndet wird. Unternehmen, die hochmobile Projektmitarbeiter beschäftigen, sollten daher die Arbeitserlaubnisvorschriften prüfen und Kopien der Genehmigungen archivieren.
Quelle: Onet.pl

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