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Deutschland verschärft Formulierung der Reisehinweise für die VAE und verweist auf „volatile“ Sicherheitslage

Juli 24, 2026
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Deutschland verschärft Formulierung der Reisehinweise für die VAE und verweist auf „volatile“ Sicherheitslage
Das Auswärtige Amt in Berlin hat am 23. Juli um 10:00 Uhr MESZ seine Reise- und Sicherheitshinweise für die Vereinigten Arabischen Emirate aktualisiert. Es wird gewarnt, dass „trotz des US-Iran-Memorandums vom Juni militärische Angriffe in der Region wieder zunehmen“. Eine formelle Reisewarnung wurde zwar nicht ausgesprochen, doch deutsche Staatsangehörige werden dringend aufgefordert, „Reisepläne, die den Luftraum des Golfs betreffen, sorgfältig zu überdenken“ und US-Militäranlagen auf emiratischem Boden zu meiden.

Wichtige Ergänzungen betreffen die Möglichkeit plötzlicher Luftraumsperrungen sowie den ausdrücklichen Hinweis, dass das Fotografieren militärischer Aktivitäten nach emiratischem Recht verboten ist – ein Punkt, der von Geschäftsreisenden, die in sozialen Medien Echtzeit-Updates posten, oft übersehen wird. Zudem weist das Ministerium auf die strikte Null-Toleranz-Politik der VAE bei alkoholbedingten Verkehrsverstößen hin: Fahrzeuge können bei Rotlichtverstößen beschlagnahmt und nur gegen Zahlung von 50.000 AED freigegeben werden.

Deutschland verschärft Formulierung der Reisehinweise für die VAE und verweist auf „volatile“ Sicherheitslage


Für globale Mobilitätsteams ist die Aktualisierung aus zwei Gründen relevant: Erstens leiten viele in Deutschland ansässige Unternehmen ihre Asien-Einsätze über die Drehkreuze Dubai oder Abu Dhabi; zweitens lösen deutsche Mitarbeiter-Versicherungspolicen oft bei bestimmten offiziellen Warnstufen erweiterte Fürsorgepflichten aus. Unternehmen sollten daher die Aktualisierung dokumentieren, Krisenreaktionskontakte erneut verteilen und Reisende daran erinnern, sich im ELEFAND-System des Auswärtigen Amts zu registrieren.

Der Hinweis bleibt auf der zweittiefsten deutschen Risikostufe („Sicherheitsrisiken“), könnte jedoch bei anhaltender Drohnenaktivität angehoben werden.
Quelle: Auswärtiges Amt

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