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Schweizer Zoll warnt Urlauber vor Feuerwerksimporten zum Nationalfeiertag

Juli 29, 2026
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Schweizer Zoll warnt Urlauber vor Feuerwerksimporten zum Nationalfeiertag
Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) hat seine traditionelle Erinnerung vor dem 1. August an Reisende herausgegeben, die auf die strengen Vorschriften der Schweiz zum Import von Feuerwerk hinweist. In einer Pressemitteilung vom 28. Juli 2026 weist die Behörde darauf hin, dass in den Tagen vor den Nationalfeierlichkeiten jedes Jahr große Mengen Pyrotechnik in die Schweiz gelangen. Nicht alle dieser Produkte sind legal, und Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz können strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Wer Feuerwerk importieren möchte, benötigt in der Regel eine Einfuhrbewilligung des Bundesamts für Polizei (fedpol). Eine Ausnahme gilt für Privatpersonen: Pyrotechnische Gegenstände, die ausschließlich zur Unterhaltung bestimmt sind, dürfen bis zu einem Bruttogewicht von 2,5 kg pro Person zollfrei eingeführt werden, sofern sie in der Schweiz zum Verkauf zugelassen sind. Dennoch können regionale Feuerverbote das Abbrennen im Land untersagen. Produkte, die am Boden explodieren – wie Böller, Knaller und Petarden – sind grundsätzlich verboten. Das BAZG hebt zudem übergroße „Lady Cracker“ (länger als 22 mm oder breiter als 3 mm) als verbotene Waren hervor. Beamte, die nicht deklarierte oder verbotene Feuerwerkskörper entdecken, beschlagnahmen diese und erstatten Bericht bei den zuständigen kantonalen Behörden. Das BAZG empfiehlt Reisenden, sich vor dem Online-Kauf oder der Rückfahrt aus Nachbarländern über die aktuellen Vorschriften zu informieren. Auf der Website der Behörde finden sich Links zu den relevanten Abschnitten des Sprengstoffgesetzes sowie zu den ausführlichen Hinweisen von fedpol. Unternehmen, die professionelle Pyrotechnik importieren, werden daran erinnert, dass hierfür gesonderte gewerbliche Bewilligungsverfahren gelten. Für Mobility Manager in Unternehmen ist diese Mitteilung ein wichtiger Hinweis, Entsandte und Geschäftsreisende – insbesondere bei kurzen Sommerprojekten – über die Schweizer Zollbestimmungen zu informieren. Beschlagnahmungen an der Grenze können zu Verzögerungen, Bußgeldern und unerwünschten rechtlichen Folgen für den Arbeitgeber führen, während regionale Feuerverbote auch Firmenveranstaltungen am Nationalfeiertagswochenende beeinträchtigen können.
Quelle: Federal Office for Customs and Border Security (BAZG)

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