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EU-Ein- und Ausreisesystem vollständig in Betrieb – Schweizer Staatsbürger und Einwohner offiziell ausgenommen

Juli 28, 2026
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EU-Ein- und Ausreisesystem vollständig in Betrieb – Schweizer Staatsbürger und Einwohner offiziell ausgenommen
Die Europäische Kommission hat offiziell bekanntgegeben, dass das neue Ein- und Ausreisesystem (EES) nun an allen externen Schengen-Grenzübergängen in Betrieb ist. Das System wurde am 10. April 2026 eingeführt und in einem ausführlichen Update am 27. Juli bestätigt. Die biometrische Datenbank enthält bereits über 145 Millionen Ein- und Ausreiseregistrierungen. Ziel ist es, das manuelle Abstempeln von Pässen durch die Erfassung von Gesichtsbild und Fingerabdrücken bei Kurzaufenthalten von Nicht-EU-Reisenden zu ersetzen. Damit wird eine lange kritisierte Sicherheitslücke geschlossen und den Schengen-Staaten ermöglicht, die 90/180-Tage-Aufenthaltsregel automatisch durchzusetzen.

Für Schweizer Unternehmen ist besonders wichtig, dass auf der Ausnahmeliste ausdrücklich „Staatsangehörige der EU-Länder sowie von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz“ aufgeführt sind. Schweizer Bürger – ebenso wie Nicht-EU-Familienangehörige mit Schweizer Aufenthaltskarte – passieren daher weiterhin die externen Schengen-Kontrollen ohne biometrische Erfassung. Auch Inhaber von Langzeitvisa oder Aufenthaltstiteln sind ausgenommen.

EU-Ein- und Ausreisesystem vollständig in Betrieb – Schweizer Staatsbürger und Einwohner offiziell ausgenommen


Geschäftsreisende, die mit Schweizer Dienstpässen oder nationalen D-Visa in die EU einreisen, sollten jedoch mit längeren Wartezeiten während der Übergangsphase rechnen, da Fluggesellschaften und Grenzbeamte mit zwei unterschiedlichen Passagierströmen arbeiten. HR-Mobilitätsteams sollten ihre Vorab-Briefings für Drittstaatsangehörige mit Wohnsitz in der Schweiz entsprechend anpassen. Nicht-EU-Mitarbeitende (zum Beispiel US- oder indische Staatsangehörige) mit Schweizer B-Bewilligung bleiben bei Vorlage der Karte ebenfalls ausgenommen. Auftragnehmer, die mit einer 90-Tage-Schengen-Visumfreiheit einreisen, werden jedoch biometrisch erfasst.

Die Neuerung bedeutet, dass Überziehungen der Aufenthaltsdauer nun direkt in ein EU-weites Alarmsystem eingespeist werden, was die Einhaltung der Regeln bei kurzen Geschäftsreisen zu Kunden in Deutschland, Frankreich oder Italien verschärft. Die Flughäfen in Zürich, Genf und Basel haben signalisiert, dass sie zwar keine externen Schengen-Grenzen beherbergen, aber mit Folgeeffekten rechnen: Anschlussreisende, die an Drehkreuzen wie Frankfurt oder Paris CDG in den Schengen-Raum einreisen, müssen mit längeren Bearbeitungszeiten rechnen. Reiseverantwortliche wird daher empfohlen, Anschlusszeiten um mindestens 45 Minuten zu verlängern, bis sich der Verkehr stabilisiert.

Digitale Registrierungskioske sollen die Wartezeiten schrittweise verkürzen, doch das Analyseunternehmen Polarys erwartet die volle Betriebsreife erst Anfang 2027. Blickt man voraus, wird das EES mit dem verzögerten ETIAS-Reisegenehmigungsprogramm verknüpft, das nun für Ende 2026 geplant ist. Unternehmen mit Sitz in der Schweiz sollten sicherstellen, dass ihre Besuchermanagement-Systeme sowohl ETIAS-Genehmigungen als auch EES-Einreisedaten erfassen können, um eine lückenlose Nachverfolgbarkeit im Rahmen der Fürsorgepflicht zu gewährleisten.
Quelle: European Commission – Directorate-General for Migration & Home Affairs

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