1. Globale Mobilitätsnachrichten
  2. /
  3. Schweiz
  4. /
  5. EU-Kommission bestätigt: Ein- und Ausreisesystem befreit Schweizer Staatsangehörige von biometrischer Registrierung

EU-Kommission bestätigt: Ein- und Ausreisesystem befreit Schweizer Staatsangehörige von biometrischer Registrierung

Juli 28, 2026
·
EU-Kommission bestätigt: Ein- und Ausreisesystem befreit Schweizer Staatsangehörige von biometrischer Registrierung
Die Generaldirektion Migration und Inneres der Europäischen Kommission veröffentlichte am 27. Juli 2026 eine Pressemitteilung, in der Reisende daran erinnert werden, dass das seit dem 10. April in Betrieb befindliche Schengen-Einreise-/Ausreisesystem (EES) nicht für EU-Bürger oder Staatsangehörige des Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA), einschließlich der Schweiz, gilt. Im Rahmen des EES müssen Besucher aus Drittstaaten bei der Einreise in den Schengen-Raum an automatisierten Kiosken Fingerabdrücke und Gesichtsaufnahmen hinterlegen, was die manuellen Passstempel ersetzt. Schweizer Staatsbürger genießen jedoch weiterhin die gleiche Behandlung wie Inhaber eines EU-Reisepasses: Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses sowie gegebenenfalls eines Langzeitvisums oder einer Aufenthaltserlaubnis. Die Ausnahme gilt auch für Schweizer Grenzgänger mit G-Bewilligungen, die in Nachbarländern arbeiten. Für Schweizer Unternehmen, die regelmäßig Techniker oder Führungskräfte zu EU-Kunden entsenden, beseitigt diese Klarstellung die Unsicherheit, ob Mitarbeiter mit längeren Wartezeiten oder einer vorherigen biometrischen Registrierung rechnen müssen. Reiseveranstalter betonen, dass die Klarstellung ihnen ermöglicht, Risikobewertungen zu aktualisieren und „Fast-Track“-Profile gezielt auf tatsächliche Drittstaatsangehörige auszurichten. Die Kommission weist jedoch darauf hin, dass Grenzpolizisten weiterhin stichprobenartige Kontrollen durchführen können und dass Beförderer die Gültigkeit der Reisedokumente vor dem Boarding überprüfen müssen. Arbeitgeber werden daher geraten, ihre Mitarbeiter weiterhin über den mitzuführenden Nachweis des Wohnsitzes oder der Arbeitserlaubnis aufzuklären – insbesondere Doppelstaatsbürger, die mit einem nicht-schweizerischen Pass reisen. Blickt man in die Zukunft, plant Brüssel, das EES Anfang 2027 mit dem kommenden ETIAS-Reisegenehmigungssystem zu verknüpfen. Obwohl Schweizer Staatsangehörige weiterhin ausgenommen bleiben, benötigen begleitende Drittstaatsangehörige in der Familie sowohl eine genehmigte ETIAS-Genehmigung als auch einen biometrischen EES-Datensatz – eine operative Feinheit, die Mobilitätsteams in Unternehmen bereits bei der Budgetplanung für Familienumzüge berücksichtigen sollten.
Quelle: European Commission – Migration & Home Affairs

Wie VisaHQ helfen kann

VisaHQ vereinfacht die Visumbeantragung für Privatpersonen und Unternehmen. Prüfen Sie die aktuellen Reisebestimmungen, bereiten Sie die erforderlichen Unterlagen vor und verwalten Sie Ihren Antrag online über das VisaHQ-Portal für Schweiz.

Visa- und Einwanderungsteam @ VisaHQ

Das Expertenteam für Visa und Einwanderung von VisaHQ hilft Einzelpersonen und Unternehmen, die globalen Reise-, Arbeits- und Aufenthaltsanforderungen zu bewältigen. Wir kümmern uns um die Dokumentenvorbereitung, die Einreichung von Anträgen, die Koordination mit Regierungsbehörden und alle Aspekte, die notwendig sind, um schnelle, konforme und stressfreie Genehmigungen zu gewährleisten.

Redaktionelle Richtlinien
×