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Indien überarbeitet Einfuhrzollbestimmungen: Höhere Freibeträge und Laptop-Ausnahme

Juli 29, 2026
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Indien überarbeitet Einfuhrzollbestimmungen: Höhere Freibeträge und Laptop-Ausnahme
Die Zollzone III von Mumbai hat aktualisierte „Richtlinien für ankommende Passagiere“ veröffentlicht, die die landesweiten Zollbestimmungen für Gepäck 2026 widerspiegeln. Die Seite ist mit „Zuletzt aktualisiert: 28. Juli 2026“ gekennzeichnet. Wichtige Änderungen umfassen eine zollfreie Freigrenze von ₹75.000 für Einwohner, Touristen indischer Herkunft sowie Ausländer mit Nicht-Touristenvisa (außer Säuglingen) und eine spezielle Ausnahme, die erwachsenen Passagieren erlaubt, einen neuen Laptop/Notizblock zollfrei mitzubringen. Das neue Regelwerk klärt auch die Umzugsvergünstigungen: Rückkehrende Inder, die länger als zwei Jahre im Ausland gelebt haben, können nun Haushaltsgegenstände im Wert von bis zu ₹7,5 Lakh zollfrei einführen, einschließlich eines großen Haushaltsgeräts. Bei Aufenthalten von 1–2 Jahren liegt die Grenze bei ₹3 Lakh, bei 3–12 Monaten bei ₹1,5 Lakh. Aus Sicht des Mobilitätsmanagements beseitigt die Laptop-Ausnahme ein Problem für entsandte Expatriates und internationale Berater, die zuvor Zollgebühren auf neue Elektronik riskieren mussten. Die erhöhte persönliche Freigrenze dürfte zudem die Anzahl der Rot-Kanal-Deklarationen von zurückkehrenden Fachkräften mit Arbeitsproben oder kleinen Geschenken reduzieren. Reisende müssen weiterhin ausländische Währungen über 5.000 US-Dollar in bar oder insgesamt 10.000 US-Dollar deklarieren, und die Regeln warnen, dass die Wahl des Grünen Kanals bei nicht deklarierten zollpflichtigen Gegenständen Strafen und Beschlagnahmungen nach sich ziehen kann. Firmenreiseteams sollten die aktualisierten Freigrenzen an Mitarbeiter weitergeben, die zu Projekten oder Rotationsaufträgen anreisen, und sicherstellen, dass Umzugsdienstleister die neuen Grenzen in ihre Kostenkalkulationen einbeziehen.
Quelle: Mumbai Customs Zone III (CBIC)

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