
Am 27. Juli 2026 veröffentlichte die Generaldirektion Migration und Inneres der Europäischen Kommission eine ausführliche Erläuterung zu den Ausnahmen vom neuen Ein- und Ausreisesystem (EES) der EU, das seit April voll funktionsfähig ist. Obwohl sich die Informationen an alle Drittstaatsangehörigen richten, betreffen sie direkt Tausende indische Führungskräfte und Touristen, die auf Schengen-Kurzaufenthaltsvisa für häufige Reisen angewiesen sind.
Das EES erfasst biometrische Daten und Grenzbewegungen von Reisenden aus Drittstaaten und ersetzt die herkömmlichen Passstempel durch ein digitales Register, das die erlaubten Aufenthaltstage im Schengen-Raum zählt. Die neue Richtlinie bestätigt, dass indische Staatsangehörige mit gültigen Langzeitvisa oder Aufenthaltstiteln eines teilnehmenden EES-Landes bei jeder Einreise an einer externen Schengen-Grenze nicht erneut erfasst werden. Auch Familienangehörige von EU- oder EFTA-Bürgern mit Aufenthaltstiteln sind ausgenommen.
Im Gegensatz dazu müssen Inder mit Kurzaufenthalts-C-Visa weiterhin Fingerabdrücke und Gesichtsbilder an automatisierten Kiosken abgeben. Für indische Multinationale, die Mitarbeiter in europäische Niederlassungen entsenden, ist diese Klarstellung besonders wichtig. Arbeitnehmer mit Intra-Corporate-Transfer-(ICT)-Genehmigungen sind von der wiederholten biometrischen Erfassung befreit – das spart bei jeder Ankunft bis zu 15 Minuten. Verkaufsteams auf Kurzaufenthaltsvisa sollten jedoch vorab im Umgang mit den Selbstbedienungskiosken geschult werden, um Staus an Flughäfen zu vermeiden.
Fluggesellschaften raten bereits dazu, an stark frequentierten Drehkreuzen wie Frankfurt und Paris-CDG längere Umsteigezeiten einzuplanen. Reisebüros empfehlen, Reisendenprofile mit Daten zu Aufenthaltstiteln zu aktualisieren, um EES-Ausnahmen automatisch zu erkennen. Zudem wird empfohlen, QR-codierte Kopien der Aufenthaltstitel in mobilen Wallets zu speichern, um Grenzkontrollen zu beschleunigen.
Mit der weiteren Einführung des Systems müssen Streitfälle, etwa bei der Berechnung von Überziehungszeiten, innerhalb von zehn Tagen eingereicht werden. Mobilitätsmanager sollten daher genaue Reisedokumentationen für Prüfungen führen. Der Artikel der Kommission deutet an, dass bald detailliertere FAQs folgen werden, insbesondere zu Ausnahmen für Flug- und Schiffsbesatzungen sowie für indische Doppelstaatsbürger. Bis dahin sollten indische Unternehmen das EES als ein dynamisches System betrachten, das sorgfältige Dokumentation belohnt.
Das EES erfasst biometrische Daten und Grenzbewegungen von Reisenden aus Drittstaaten und ersetzt die herkömmlichen Passstempel durch ein digitales Register, das die erlaubten Aufenthaltstage im Schengen-Raum zählt. Die neue Richtlinie bestätigt, dass indische Staatsangehörige mit gültigen Langzeitvisa oder Aufenthaltstiteln eines teilnehmenden EES-Landes bei jeder Einreise an einer externen Schengen-Grenze nicht erneut erfasst werden. Auch Familienangehörige von EU- oder EFTA-Bürgern mit Aufenthaltstiteln sind ausgenommen.
Im Gegensatz dazu müssen Inder mit Kurzaufenthalts-C-Visa weiterhin Fingerabdrücke und Gesichtsbilder an automatisierten Kiosken abgeben. Für indische Multinationale, die Mitarbeiter in europäische Niederlassungen entsenden, ist diese Klarstellung besonders wichtig. Arbeitnehmer mit Intra-Corporate-Transfer-(ICT)-Genehmigungen sind von der wiederholten biometrischen Erfassung befreit – das spart bei jeder Ankunft bis zu 15 Minuten. Verkaufsteams auf Kurzaufenthaltsvisa sollten jedoch vorab im Umgang mit den Selbstbedienungskiosken geschult werden, um Staus an Flughäfen zu vermeiden.
Fluggesellschaften raten bereits dazu, an stark frequentierten Drehkreuzen wie Frankfurt und Paris-CDG längere Umsteigezeiten einzuplanen. Reisebüros empfehlen, Reisendenprofile mit Daten zu Aufenthaltstiteln zu aktualisieren, um EES-Ausnahmen automatisch zu erkennen. Zudem wird empfohlen, QR-codierte Kopien der Aufenthaltstitel in mobilen Wallets zu speichern, um Grenzkontrollen zu beschleunigen.
Mit der weiteren Einführung des Systems müssen Streitfälle, etwa bei der Berechnung von Überziehungszeiten, innerhalb von zehn Tagen eingereicht werden. Mobilitätsmanager sollten daher genaue Reisedokumentationen für Prüfungen führen. Der Artikel der Kommission deutet an, dass bald detailliertere FAQs folgen werden, insbesondere zu Ausnahmen für Flug- und Schiffsbesatzungen sowie für indische Doppelstaatsbürger. Bis dahin sollten indische Unternehmen das EES als ein dynamisches System betrachten, das sorgfältige Dokumentation belohnt.
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