
Die Zollzone III in Mumbai hat am 28. Juli 2026 stillschweigend überarbeitete „Richtlinien für ankommende Passagiere“ veröffentlicht, um die Flughafenverfahren an die neuen Gepäckbestimmungen Indiens 2026 anzupassen. Die Aktualisierung erhöht die allgemeine zollfreie Freimenge für Einwohner, Personen indischer Herkunft und Ausländer mit gültigen (nicht-touristischen) Visa von ₹50.000 auf ₹75.000 und erlaubt jedem erwachsenen Passagier ein Laptop zollfrei mitzuführen. Im Gegensatz zum im März veröffentlichten nationalen Rundschreiben stellt die heutige Mitteilung klar, dass die erhöhte Freimenge nur für Flugankünfte gilt; Passagiere, die über Landgrenzen einreisen, erhalten weiterhin keine allgemeine Freimenge. Das Dokument erinnert zudem daran, dass Erklärungen im Grünen Kanal rechtlich bindend sind und Missbrauch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Für globale Mobilitätsteams, die Kurzzeiteinsätze oder Rotationsreisen koordinieren, reduzieren die höheren Freigrenzen die Zollkosten für persönliche Elektronik und berufliche Ausrüstung. Die Liste der ausgeschlossenen Waren – darunter Schusswaffen, größere Mengen Tabak oder Alkohol, Fernseher und Handelsware in kommerziellen Mengen – bleibt unverändert. Fluggesellschaften, die Mumbai anfliegen, müssen ihre zollrechtlichen Borddurchsagen aktualisieren, während Umzugsdienstleister sicherstellen sollten, dass Transferpersonen die CBIC-App „ATITHI“ herunterladen, um Währungen oder zollpflichtige Gegenstände vorab zu deklarieren und Verzögerungen am Chhatrapati Shivaji Maharaj International Airport zu vermeiden.
Quelle: Mumbai Customs Zone III