
Die Botschaft Indiens in Jerewan hat am 28. Juli ihre Hinweise für Reisende aktualisiert und dabei eine Regel betont, die viele Inhaber eines elektronischen Visums (e-Visa) oft übersehen: Wenn ein Reisender nach Erhalt der elektronischen Reisegenehmigung (ETA) seinen Reisepass erneuert hat, muss er sowohl den alten (ungültig gemachten) als auch den neuen Reisepass beim Flug nach Indien mitführen. Die Einwanderungsbeamten an indischen Flughäfen scannen den Barcode auf der ETA, der elektronisch mit der ursprünglichen Reisepassnummer verknüpft ist. Das Fehlen des alten Dokuments kann zur Einreiseverweigerung und sofortigen Abschiebung auf Kosten der Fluggesellschaft führen.
Die Botschaft berichtete, dass allein in den letzten zwei Wochen acht solcher Fälle bearbeitet wurden, hauptsächlich bei armenischen und georgischen Touristen, die nach der Buchung ihrer Reisen neue biometrische Pässe erhalten hatten. Auch für Geschäftsreisende ist dieser Hinweis wichtig: Führungskräfte, die ihren Reisepass zur Erweiterung der Visaseiten erneuern, übersehen oft die Verknüpfung, was zu verpassten Terminen und Projektverzögerungen führen kann.
Die Botschaft betonte, dass das Check-in-Personal der Fluggesellschaften berechtigt ist, das Boarding zu verweigern, wenn der alte Reisepass nicht vorgelegt wird – selbst wenn das neue Dokument ein gültiges indisches Geschäftsvisum enthält. Das Innenministerium arbeitet Berichten zufolge an einer technischen Lösung, die es e-Visa-Inhabern ermöglichen soll, ihre Reisepassnummern zu aktualisieren, ohne einen neuen Antrag stellen zu müssen. Ein Zeitplan dafür liegt jedoch noch nicht vor.
Bis dahin müssen Reisende entweder beide Pässe mitführen oder ihr e-Visa stornieren und neu beantragen. Mobilitätsmanager sollten die Ablaufdaten der Reisepässe ihrer Mitarbeiter frühzeitig prüfen und sicherstellen, dass Flugtickets mit den auf der ETA angegebenen Passdaten gebucht werden, um Unstimmigkeiten bei der Übermittlung der Passagierdaten im Advance Passenger Information System (APIS) der Fluggesellschaften zu vermeiden.
Die Botschaft berichtete, dass allein in den letzten zwei Wochen acht solcher Fälle bearbeitet wurden, hauptsächlich bei armenischen und georgischen Touristen, die nach der Buchung ihrer Reisen neue biometrische Pässe erhalten hatten. Auch für Geschäftsreisende ist dieser Hinweis wichtig: Führungskräfte, die ihren Reisepass zur Erweiterung der Visaseiten erneuern, übersehen oft die Verknüpfung, was zu verpassten Terminen und Projektverzögerungen führen kann.
Die Botschaft betonte, dass das Check-in-Personal der Fluggesellschaften berechtigt ist, das Boarding zu verweigern, wenn der alte Reisepass nicht vorgelegt wird – selbst wenn das neue Dokument ein gültiges indisches Geschäftsvisum enthält. Das Innenministerium arbeitet Berichten zufolge an einer technischen Lösung, die es e-Visa-Inhabern ermöglichen soll, ihre Reisepassnummern zu aktualisieren, ohne einen neuen Antrag stellen zu müssen. Ein Zeitplan dafür liegt jedoch noch nicht vor.
Bis dahin müssen Reisende entweder beide Pässe mitführen oder ihr e-Visa stornieren und neu beantragen. Mobilitätsmanager sollten die Ablaufdaten der Reisepässe ihrer Mitarbeiter frühzeitig prüfen und sicherstellen, dass Flugtickets mit den auf der ETA angegebenen Passdaten gebucht werden, um Unstimmigkeiten bei der Übermittlung der Passagierdaten im Advance Passenger Information System (APIS) der Fluggesellschaften zu vermeiden.
Quelle: Embassy of India, Yerevan