
Das indische Zoll-Elektroniktor (ICEGATE) hat am 28. Juli ein neues Online-Modul eingeführt, das Importeuren ermöglicht, Zollanmeldungen nach der Freigabe zu korrigieren. Dies basiert auf den Befugnissen gemäß der kürzlich geänderten Sektion 18A des Zollgesetzes von 1962. Obwohl die Neuerung hauptsächlich für Fracht gedacht ist, betrifft sie direkt Unternehmen, die Haushaltswaren und Firmenumzüge über temporäre Importregelungen abwickeln. Bisher mussten Korrekturen bei Importerklärungen – etwa bei HS-Code-Abweichungen oder Wertanpassungen – physisch am Einfuhrhafen eingereicht werden, was oft die Freigabe von Sendungen verzögerte, die für die Einarbeitung von Mitarbeitern entscheidend sind.
Der digitale Prozess erlaubt es autorisierten Zollagenten, Änderungsanträge mit unterstützenden Dokumenten über das ICEGATE-Portal einzureichen. In den meisten Fällen erfolgt die Genehmigung automatisch, sofern die Zollauswirkung unter ₹50.000 liegt. Für globale Mobilitätsteams bedeutet das Modul eine schnellere Fehlerbehebung bei Transfer-of-Residence-(TR)-Sendungen, die häufig nach Ankunft neu bewertet werden. Entsandte Mitarbeiter profitieren von geringeren Liege- und Lagerkosten, da die Verweildauer an Containerfrachtstationen um bis zu 48 Stunden reduziert werden kann.
Der Zoll warnt jedoch davor, die Selbstkorrektur missbräuchlich zu nutzen – etwa bei einer nachträglich entdeckten Unterbewertung im Rahmen einer Nachprüfung –, da dies Strafen in Höhe der Zoll-Differenz plus Zinsen nach sich zieht. Unternehmen sollten daher bei der Zusammenarbeit mit Drittanbietern und Zollagenten sorgfältige Prüfpfade sicherstellen. Die Änderung ist Teil des umfassenderen „Turant Customs“-Programms der CBIC, das indische Grenzen papierlos machen soll, bevor die IVFRT Phase II startet, welche die Risikoanalyse von Passagieren und Fracht auf einer einzigen Plattform zusammenführt.
Der digitale Prozess erlaubt es autorisierten Zollagenten, Änderungsanträge mit unterstützenden Dokumenten über das ICEGATE-Portal einzureichen. In den meisten Fällen erfolgt die Genehmigung automatisch, sofern die Zollauswirkung unter ₹50.000 liegt. Für globale Mobilitätsteams bedeutet das Modul eine schnellere Fehlerbehebung bei Transfer-of-Residence-(TR)-Sendungen, die häufig nach Ankunft neu bewertet werden. Entsandte Mitarbeiter profitieren von geringeren Liege- und Lagerkosten, da die Verweildauer an Containerfrachtstationen um bis zu 48 Stunden reduziert werden kann.
Der Zoll warnt jedoch davor, die Selbstkorrektur missbräuchlich zu nutzen – etwa bei einer nachträglich entdeckten Unterbewertung im Rahmen einer Nachprüfung –, da dies Strafen in Höhe der Zoll-Differenz plus Zinsen nach sich zieht. Unternehmen sollten daher bei der Zusammenarbeit mit Drittanbietern und Zollagenten sorgfältige Prüfpfade sicherstellen. Die Änderung ist Teil des umfassenderen „Turant Customs“-Programms der CBIC, das indische Grenzen papierlos machen soll, bevor die IVFRT Phase II startet, welche die Risikoanalyse von Passagieren und Fracht auf einer einzigen Plattform zusammenführt.
Quelle: ICEGATE