
Der internationale Flughafen Chhatrapati Shivaji Maharaj in Mumbai – Indiens zweitgrößter Eingangspunkt für internationale Reisende – hat stillschweigend seine Richtlinien für ankommende Passagiere aktualisiert. Diese Anpassung spiegelt die landesweiten Zollbestimmungen für Gepäck 2026 wider, die diesen Monat in Kraft getreten sind. Der am 28. Juli veröffentlichte überarbeitete Leitfaden vereinheitlicht die zollfreien Freibeträge an allen indischen Flughäfen und verankert offiziell das System der „grünen“ und „roten“ Kanäle im Gesetz. Geschäfts- und Freizeitreisende dürfen nun Waren im Wert von bis zu ₹75.000 (statt bisher ₹50.000) zollfrei einführen, wenn sie aus den meisten Ländern ankommen. Die Alkoholmenge bleibt bei zwei Litern, wird jedoch nun in Alkoholvolumenprozenten angegeben, um auch handwerkliche Spirituosen abzudecken.
Operativ wird die digitale Voranmeldung vor der Ankunft zur Standardprozedur. Passagiere werden ermutigt, Angaben zu Währungen, Schmuck und hochwertigen Elektronikartikeln über die von der CBIC unterstützte Atithi-App vor dem Flug einzureichen. Die App generiert nun einen QR-Code, der direkt nach der Einwanderung an den E-Gates gescannt werden kann, was die Wartezeiten verkürzt – eine Änderung, die sich gezielt an Premium- und Geschäftsreisende richtet, die in der Umfrage des Airports Council International 2025 lange Zollschlangen als Problem nannten.
Für Unternehmen, die Mitarbeiter nach Indien entsenden, ist die wichtigste Neuerung die Klarstellung zum unbegleiteten Gepäck: Haushaltswaren können bis zu 30 Tage nach Ankunft des Mitarbeiters eintreffen, sofern sie in der ursprünglichen digitalen Anmeldung aufgeführt sind. Firmen, die unbegleiteten Luftfrachttransport nutzen, müssen sicherstellen, dass die Anmeldung im Namen des Mitarbeiters erfolgt und nicht im Namen des Umzugsdienstleisters, da sonst Strafen ab 10 % des Warenwerts drohen.
Der Zoll testet zudem einen „Express Business Corridor“ am Terminal 2, der Einwanderung, Zoll und Bodentransport über eine eigene Spur für Passagiere mit indischen Geschäftsvisa oder Overseas Citizen of India (OCI)-Karten verbindet. Obwohl sich das Projekt noch in der Pilotphase befindet, berichten Verantwortliche, dass die Abfertigungszeit von Tür zu Tür um bis zu 20 Minuten verkürzt werden könnte – eine willkommene Verbesserung für vielbeschäftigte Führungskräfte.
Operativ wird die digitale Voranmeldung vor der Ankunft zur Standardprozedur. Passagiere werden ermutigt, Angaben zu Währungen, Schmuck und hochwertigen Elektronikartikeln über die von der CBIC unterstützte Atithi-App vor dem Flug einzureichen. Die App generiert nun einen QR-Code, der direkt nach der Einwanderung an den E-Gates gescannt werden kann, was die Wartezeiten verkürzt – eine Änderung, die sich gezielt an Premium- und Geschäftsreisende richtet, die in der Umfrage des Airports Council International 2025 lange Zollschlangen als Problem nannten.
Für Unternehmen, die Mitarbeiter nach Indien entsenden, ist die wichtigste Neuerung die Klarstellung zum unbegleiteten Gepäck: Haushaltswaren können bis zu 30 Tage nach Ankunft des Mitarbeiters eintreffen, sofern sie in der ursprünglichen digitalen Anmeldung aufgeführt sind. Firmen, die unbegleiteten Luftfrachttransport nutzen, müssen sicherstellen, dass die Anmeldung im Namen des Mitarbeiters erfolgt und nicht im Namen des Umzugsdienstleisters, da sonst Strafen ab 10 % des Warenwerts drohen.
Der Zoll testet zudem einen „Express Business Corridor“ am Terminal 2, der Einwanderung, Zoll und Bodentransport über eine eigene Spur für Passagiere mit indischen Geschäftsvisa oder Overseas Citizen of India (OCI)-Karten verbindet. Obwohl sich das Projekt noch in der Pilotphase befindet, berichten Verantwortliche, dass die Abfertigungszeit von Tür zu Tür um bis zu 20 Minuten verkürzt werden könnte – eine willkommene Verbesserung für vielbeschäftigte Führungskräfte.
Quelle: Mumbai Customs Zone III