
Grenzbeamte in Medyka – dem verkehrsreichsten Straßenkontrollpunkt an der polnisch-ukrainischen Grenze – haben am 27. Juli einen 48-jährigen moldauischen Staatsangehörigen aufgehalten, der versuchte, unter falscher Identität in den Schengen-Raum einzureisen, bestätigte die Grenzschutzleitung. Bei der Erstkontrolle löste das Ein- und Ausreisesystem (EES) Alarm aus, da die Fingerabdrücke des Reisenden nicht mit den biografischen Daten in seinem kürzlich ausgestellten Reisepass übereinstimmten. Eine vertiefte Abfrage im Schengener Informationssystem ergab, dass die rumänischen Behörden dem Mann 2023 wegen Einwanderungsbetrugs ein Einreiseverbot für weitere fünf Jahre auferlegt hatten. Der Mann, der versuchte, seine Identität durch Änderung mehrerer Buchstaben seines Nachnamens zu verschleiern, wurde die Einreise verweigert und zurück auf die ukrainische Seite begleitet. Ihm drohen nun in Polen strafrechtliche Verfahren wegen versuchten illegalen Grenzübertritts mit einer möglichen Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Polnische Behörden betonten den Fall als Beleg dafür, dass die neue biometrische Datenbank die Schengen-Sicherheit nur wenige Monate nach Inbetriebnahme bereits deutlich verschärft hat. Vor April 2026 hätte ein Betrüger mit einem sauberen Reisedokument unbemerkt passieren können, wenn manuelle Kontrollen Unstimmigkeiten nicht erkannt hätten. Da das EES bei jeder Grenzüberquerung sowohl Gesichtsaufnahmen als auch Fingerabdrücke erfasst, ist Identitätsmanipulation deutlich erschwert – besonders an stark frequentierten Landgrenzen, wo den Beamten nur wenig Zeit pro Fahrzeug bleibt. Für multinationale Unternehmen, die Mitarbeiter durch Ostpolen bewegen, ist der Vorfall eine Warnung: Mitarbeiter mit Wiedereinreiseverboten – oft wegen früherer Überschreitungen – werden sofort erkannt. Firmen sollten eine zentrale Datenbank mit Einwanderungshistorien ihrer Mitarbeiter pflegen und vor Reiseantritt Compliance-Prüfungen durchführen, insbesondere bei Auftragnehmern aus visumfreien Ländern, die mehrere Pässe besitzen könnten. Der Grenzschutz empfiehlt Reisenden, an Medyka und anderen östlichen Grenzübergängen mehr Zeit einzuplanen, da der Urlaubsverkehr seinen Höhepunkt erreicht. Spezielle Geschäftsspuren bleiben für Lkw unter dem Gemeinsamen Transitabkommen verfügbar, doch Fahrer müssen weiterhin biometrisch erfasst werden, sofern sie keine polnische Aufenthaltserlaubnis besitzen.
Quelle: Polish Border Guard Headquarters
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