
Die Urlaubssaison am Flughafen Krakau-Balice nahm am vergangenen Wochenende eine unangenehme Wendung, als Grenzschutzbeamte mehreren polnischen Kindern das Boarding verweigerten, weil sie entweder die falschen Pässe oder gar keine mitführten. Am 27. Juli 2026 veröffentlichte Details zeigen fünf getrennte Vorfälle mit Minderjährigen, die in das Vereinigte Königreich und die Türkei reisen wollten. Im auffälligsten Fall erschien ein achtjähriges Mädchen am Abfluggate mit einem elektronisch gesperrten Pass, der nach Verlustmeldung annulliert worden war. Da sie kein anderes gültiges Dokument zur Bestätigung der polnischen Staatsangehörigkeit vorweisen konnte, wurde ihr die Ausreise verweigert.
Am Sonntag trafen die Beamten auf vier Kinder mit doppelter Staatsbürgerschaft, die mit amerikanischen Pässen unter der Obhut von Großeltern und einer Tante reisten. Obwohl Doppelstaater bei der Einreise in viele Länder einen ausländischen Pass vorlegen dürfen, schreibt das polnische Recht vor, dass Bürger Polen mit gültigen polnischen Ausweisdokumenten verlassen müssen. Die Jugendlichen wurden zurückgewiesen, was die Erwachsenen zwang, die Reise abzubrechen und nach Erhalt polnischer Ausweise neu zu buchen.
Ein weiterer Fall betraf eine 16-jährige Doppelstaaterin auf dem Weg nach London-Heathrow. Die EES-Daten zeigten, dass ihr Schengen-Aufenthalt die erlaubten 90 Tage bereits überschritten hatte und sie keinen polnischen Pass besaß, um ihr Recht auf Freizügigkeit nachzuweisen. Die Beamten erklärten, dass bei einem nächsten Ausreiseversuch Strafmaßnahmen wegen Überschreitung der Aufenthaltsdauer drohen, sofern sie ihren Status nicht reguliert.
Diese Vorfälle verdeutlichen ein dauerhaftes Problem für im Ausland lebende Familien und multinationale Personalabteilungen: Doppelstaater unterschätzen oft die Notwendigkeit, bei der Ausreise aus ihrem Heimatland beide Pässe mitzuführen. Die polnische Grenzschutzbehörde gab an, dass in den ersten drei Wochen der Sommerferien Dokumentenprobleme 22 Prozent aller Ausreiseverweigerungen am Flughafen Krakau-Balice ausmachten.
Reise-Risikoberater empfehlen Arbeitgebern, ihre Mitarbeiter und begleitenden Familienmitglieder regelmäßig daran zu erinnern: Polnische Staatsbürger – unabhängig von einer zweiten Staatsangehörigkeit – müssen Polen mit polnischen Dokumenten verlassen und einreisen. Eltern sollten zudem sicherstellen, dass die Pässe ihrer Kinder für die gesamte Reise gültig sind. Fluggesellschaften können beim Check-in die Beförderung verweigern, wenn erforderliche Dokumente fehlen, doch wie das vergangene Wochenende zeigt, treten echte Peinlichkeiten und Kosten oft erst bei der Passkontrolle auf.
Am Sonntag trafen die Beamten auf vier Kinder mit doppelter Staatsbürgerschaft, die mit amerikanischen Pässen unter der Obhut von Großeltern und einer Tante reisten. Obwohl Doppelstaater bei der Einreise in viele Länder einen ausländischen Pass vorlegen dürfen, schreibt das polnische Recht vor, dass Bürger Polen mit gültigen polnischen Ausweisdokumenten verlassen müssen. Die Jugendlichen wurden zurückgewiesen, was die Erwachsenen zwang, die Reise abzubrechen und nach Erhalt polnischer Ausweise neu zu buchen.
Ein weiterer Fall betraf eine 16-jährige Doppelstaaterin auf dem Weg nach London-Heathrow. Die EES-Daten zeigten, dass ihr Schengen-Aufenthalt die erlaubten 90 Tage bereits überschritten hatte und sie keinen polnischen Pass besaß, um ihr Recht auf Freizügigkeit nachzuweisen. Die Beamten erklärten, dass bei einem nächsten Ausreiseversuch Strafmaßnahmen wegen Überschreitung der Aufenthaltsdauer drohen, sofern sie ihren Status nicht reguliert.
Diese Vorfälle verdeutlichen ein dauerhaftes Problem für im Ausland lebende Familien und multinationale Personalabteilungen: Doppelstaater unterschätzen oft die Notwendigkeit, bei der Ausreise aus ihrem Heimatland beide Pässe mitzuführen. Die polnische Grenzschutzbehörde gab an, dass in den ersten drei Wochen der Sommerferien Dokumentenprobleme 22 Prozent aller Ausreiseverweigerungen am Flughafen Krakau-Balice ausmachten.
Reise-Risikoberater empfehlen Arbeitgebern, ihre Mitarbeiter und begleitenden Familienmitglieder regelmäßig daran zu erinnern: Polnische Staatsbürger – unabhängig von einer zweiten Staatsangehörigkeit – müssen Polen mit polnischen Dokumenten verlassen und einreisen. Eltern sollten zudem sicherstellen, dass die Pässe ihrer Kinder für die gesamte Reise gültig sind. Fluggesellschaften können beim Check-in die Beförderung verweigern, wenn erforderliche Dokumente fehlen, doch wie das vergangene Wochenende zeigt, treten echte Peinlichkeiten und Kosten oft erst bei der Passkontrolle auf.
Quelle: Głos24 (Małopolska News Portal)