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Schengen-Ein- und Ausreisesystem in vollem Betrieb: Was sich für Reisende von und nach Polen ändert

Juli 28, 2026
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Schengen-Ein- und Ausreisesystem in vollem Betrieb: Was sich für Reisende von und nach Polen ändert
Polnische Flughäfen und Grenzübergänge sind nun vollständig an das neue biometrische Ein- und Ausreisesystem (EES) der EU angeschlossen, das die Europäische Kommission am 27. Juli 2026 offiziell als im gesamten Schengen-Raum einsatzbereit bestätigt hat. Das EES registriert automatisch Zeit und Ort der Ein- und Ausreise jedes Nicht-EU-Bürgers, der sich kurzzeitig in Polen (oder einem anderen Schengen-Staat) aufhält. Das System erfasst vier Fingerabdrücke, ein Gesichtsfoto sowie die Passdaten des Reisenden und speichert diese für drei Jahre. Grenzbeamte an Orten wie Warschau-Chopin, Krakau-Balice und Świecko stempeln die Pässe nicht mehr, sondern verlassen sich auf die Echtzeitdaten des EES, um die erlaubte Aufenthaltsdauer zu berechnen.

Obwohl die Infrastruktur bereits seit April in Betrieb ist, klärt die aktuelle Mitteilung eine Ausnahmeliste, die besonders für Unternehmen mit Mitarbeiterentsendungen nach Polen relevant ist. Inhaber von langfristigen „D“-Visa oder polnischen Aufenthaltstiteln sowie nahe Familienangehörige von EU-/EWR-Bürgern mit Aufenthaltstitel werden nicht im EES erfasst. Ebenso bleiben Diplomaten, Flugpersonal und Staatsangehörige von Kleinstaaten wie Andorra und Monaco von der Datenbank ausgenommen.

Arbeitgeber sollten ihre ausländischen Mitarbeiter darauf hinweisen, dass bei kurzen Geschäftsreisen nun biometrische Daten erfasst werden und Überziehungen des Aufenthalts automatisch Alarm auslösen und Bußgelder nach sich ziehen. Für die polnischen Grenzbehörden verspricht das EES schnellere Abläufe und erhöhte Sicherheit. In den ersten 100 Tagen seit Einführung meldete das System EU-weit über 12.000 Fälle von Überziehung der Aufenthaltsdauer, darunter mehrere hundert an polnischen Landgrenzen zu Ukraine und Belarus.

Schengen-Ein- und Ausreisesystem in vollem Betrieb: Was sich für Reisende von und nach Polen ändert


Das Amt des Datenschutzbeauftragten hat bereits eine Überprüfung eingeleitet, um sicherzustellen, dass die an polnischen Kontrollstellen installierten EES-Terminals den strengen Datenschutzanforderungen des Landes entsprechen. Reise-Management-Teams sollten die Profile der Reisenden aktualisieren und die neue EES-Registrierungsnummer einpflegen, die in den Schengen-IT-Systemen sichtbar ist, auf die Fluggesellschaften beim Online-Check-in zugreifen.

Da der Algorithmus die erlaubte Aufenthaltsdauer auf einer rollierenden 90/180-Tage-Basis berechnet, sollten Mitarbeiter, die häufig nach Polen reisen, ihre Kalender überprüfen, um unbeabsichtigte Überziehungen zu vermeiden. Blickt man voraus, soll das Europäische Reiseinformations- und Genehmigungssystem (ETIAS) ab 2027 auf den EES-Daten aufbauen. Multinationale Arbeitgeber, die Nicht-Visumspflichtige (z. B. US-Bürger) nach Polen entsenden, sollten sich daher auf einen zusätzlichen elektronischen Genehmigungsschritt im nächsten Jahr vorbereiten.

Die polnische Grenzpolizei hat eine zweisprachige FAQ veröffentlicht und empfiehlt Reisenden, während der Hauptsaison an manuellen Kontrollstellen mehr Zeit einzuplanen, während die Beamten sich an den neuen Ablauf gewöhnen.
Quelle: European Commission – Directorate-General for Migration & Home Affairs

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