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Frankreich erhöht Mindestfinanzierungsanforderung für Studentenaufenthaltserlaubnisse auf 877,50 € pro Monat

Aug. 2, 2026
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Frankreich erhöht Mindestfinanzierungsanforderung für Studentenaufenthaltserlaubnisse auf 877,50 € pro Monat
Ausländische Studierende, die einen französischen Aufenthaltstitel beantragen oder verlängern möchten, müssen seit dem 1. August 2026 nachweisen, dass sie monatlich mindestens 877,50 € zur Verfügung haben – eine Anhebung gegenüber dem bisherigen Betrag von 615 €. Diese neue Grenze entspricht 47 % des Bruttomonatslohns (SMIC) und wurde durch das Dekret 2026-526 vom 22. Juni 2026 festgelegt. Die Regelung ist nun auch im Service-Public-Portal der Regierung verankert.

Behörden betonen, dass die Erhöhung die Lebenshaltungskosten realistischer abbildet und auf Kritik der Cour des Comptes reagiert, die den alten Betrag als „veraltet und unrealistisch“ bezeichnet hatte. Viele internationale Studierende waren dadurch von finanziellen Schwierigkeiten oder Schwarzarbeit bedroht. Das Dekret sieht zudem eine jährliche Indexierung vor, sodass der Betrag automatisch mit der Inflation und den SMIC-Anpassungen steigt – was Universitäten und Antragstellern mehr Planungssicherheit bietet.

Frankreich erhöht Mindestfinanzierungsanforderung für Studentenaufenthaltserlaubnisse auf 877,50 € pro Monat


Die Änderung betrifft drei Gruppen: Erstmalige Visumantragsteller außerhalb Frankreichs, Studierende im Land, die ihre carte de séjour verlängern müssen, sowie Erasmus-ähnliche „programme de mobilité“-Studierende mit Aufenthalten bis zu 12 Monaten. Als Nachweise gelten Kontoauszüge, Stipendienbescheide, Bürgschaften der Eltern oder Teilzeitverträge. Wer sich auf familiäre Unterstützung beruft, muss nun zudem monatliche Überweisungen in voller Höhe nachweisen.

Bildungseinrichtungen und Mobilitätskoordinatoren sollten ihre Angebots- und Budgetvorlagen umgehend anpassen. Wird die neue Mindestanforderung nicht erfüllt, drohen Ablehnungen oder verkürzte Aufenthaltstitel, was Praktikumsbeginn und Doppelabschlussprogramme gefährden kann. Auch Arbeitgeber, die den „Passeport Talent — Jeune diplômé“ nutzen, müssen die höheren Lebenshaltungskosten bei der Einstellung ausländischer Absolventen berücksichtigen.

Langfristig wird erwartet, dass die Anhebung einige Studierende zu Zielen wie Deutschland oder den Niederlanden treibt, wo die Anforderungen an die Lebenshaltungskosten niedriger sind. Französische Behörden verweisen jedoch auf starke Sozialleistungen, subventionierte Mensaessen und gedeckelte Nahverkehrspreise, die Frankreich wettbewerbsfähig halten – zumal viele englischsprachige Masterprogramme inzwischen keine Studiengebühren mehr erheben.
Quelle: Service-Public (French Government)

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