
Internationale Studierende, die ein Studium in Frankreich planen, müssen künftig deutlich höhere finanzielle Mittel nachweisen. Am 28. Juli 2026 bestätigten Campus France und das offizielle France-Visas-Portal, dass ab dem 1. August 2026 die Mindestnachweise für finanzielle Ressourcen bei der Beantragung eines Langzeitstudentenvisums (VLS-TS) von bisher 615 € auf 877,50 € pro Monat steigen – ein Anstieg von über 42 %. Die neue Grenze entspricht 47 % des französischen monatlichen Bruttomindestlohns und soll mit den steigenden Lebenshaltungskosten in Universitätsstädten wie Paris, Lyon und Bordeaux Schritt halten.
Die Änderung basiert auf dem Dekret Nr. 2026-526 vom 22. Juni 2026, das die Ressourcenkriterien für Drittstaatsangehörige, die zum Studium zugelassen werden, überarbeitet hat. Die französischen Behörden argumentieren, dass der höhere Nachweis finanzieller Mittel das Risiko finanzieller Notlagen bei ausländischen Studierenden verringern und die Inanspruchnahme öffentlicher Unterstützung während des Aufenthalts begrenzen soll.
Weltweit wurden die Konsulate angewiesen, die neue Summe für alle Anträge ab dem 1. August anzuwenden; Anträge, die bis zum 31. Juli eingereicht werden, werden weiterhin nach der alten Grenze von 615 € bewertet. Für Universitäten und Grandes Écoles könnte die höhere Hürde die Nachfrage aus preissensiblen Märkten, insbesondere in Afrika und Südostasien, leicht dämpfen, wo Familien das Budget für Studiengebühren und Lebenshaltungskosten eng kalkulieren. Einrichtungen, die stark auf selbstfinanzierte Studierende setzen, müssen möglicherweise Stipendienangebote anpassen oder verstärkt auf die vergleichsweise niedrigen Studiengebühren in Frankreich hinweisen, um den Anstieg der Lebenshaltungskosten auszugleichen.
Campus France empfiehlt Partnern bereits, subventionierte Studentenunterkünfte und Rabatte im Nahverkehr als Kostensenkungsmaßnahmen hervorzuheben. Aus Compliance-Sicht sollten Unternehmensverantwortliche für Mobilität Praktikanten und geförderte Absolventen, deren Visumstermine im August liegen, darauf hinweisen, dass neue Kontoauszüge oder Sponsorenbescheinigungen erforderlich sein werden. Multinationale Unternehmen mit Trainee-Programmen in Frankreich sollten die Höhe der Stipendien überprüfen, um sicherzustellen, dass sie über der neuen Mindestgrenze von 877,50 € liegen, da sonst Visumsablehnungen den Onboarding-Prozess im Herbst stören könnten. Auch Sponsorenerklärungen von Eltern oder Dritten müssen die aktualisierte Summe für die geplante Aufenthaltsdauer widerspiegeln.
Praktisch sollten Antragsteller prüfen, ob der auf den Kontoauszügen ausgewiesene Betrag den gesamten Studienzeitraum abdeckt (zum Beispiel 10.530 € für einen 12-monatigen Aufenthalt) und sich auf längere Wartezeiten bei Terminen einstellen, da das Konsulat die Berechnungen genau überprüft. Während die französische Regierung betont, dass die Regelung dem Schutz der Studierenden dient, warnen Bildungsagenturen, dass die kurze Vorlaufzeit von kaum einer Woche wenig Spielraum lässt, um Konten vor den Interviews aufzustocken. Studierende werden daher dringend aufgefordert, Gelder rechtzeitig zu transferieren oder notariell beglaubigte Sponsorenbescheinigungen zu sichern.
Die Änderung basiert auf dem Dekret Nr. 2026-526 vom 22. Juni 2026, das die Ressourcenkriterien für Drittstaatsangehörige, die zum Studium zugelassen werden, überarbeitet hat. Die französischen Behörden argumentieren, dass der höhere Nachweis finanzieller Mittel das Risiko finanzieller Notlagen bei ausländischen Studierenden verringern und die Inanspruchnahme öffentlicher Unterstützung während des Aufenthalts begrenzen soll.
Weltweit wurden die Konsulate angewiesen, die neue Summe für alle Anträge ab dem 1. August anzuwenden; Anträge, die bis zum 31. Juli eingereicht werden, werden weiterhin nach der alten Grenze von 615 € bewertet. Für Universitäten und Grandes Écoles könnte die höhere Hürde die Nachfrage aus preissensiblen Märkten, insbesondere in Afrika und Südostasien, leicht dämpfen, wo Familien das Budget für Studiengebühren und Lebenshaltungskosten eng kalkulieren. Einrichtungen, die stark auf selbstfinanzierte Studierende setzen, müssen möglicherweise Stipendienangebote anpassen oder verstärkt auf die vergleichsweise niedrigen Studiengebühren in Frankreich hinweisen, um den Anstieg der Lebenshaltungskosten auszugleichen.
Campus France empfiehlt Partnern bereits, subventionierte Studentenunterkünfte und Rabatte im Nahverkehr als Kostensenkungsmaßnahmen hervorzuheben. Aus Compliance-Sicht sollten Unternehmensverantwortliche für Mobilität Praktikanten und geförderte Absolventen, deren Visumstermine im August liegen, darauf hinweisen, dass neue Kontoauszüge oder Sponsorenbescheinigungen erforderlich sein werden. Multinationale Unternehmen mit Trainee-Programmen in Frankreich sollten die Höhe der Stipendien überprüfen, um sicherzustellen, dass sie über der neuen Mindestgrenze von 877,50 € liegen, da sonst Visumsablehnungen den Onboarding-Prozess im Herbst stören könnten. Auch Sponsorenerklärungen von Eltern oder Dritten müssen die aktualisierte Summe für die geplante Aufenthaltsdauer widerspiegeln.
Praktisch sollten Antragsteller prüfen, ob der auf den Kontoauszügen ausgewiesene Betrag den gesamten Studienzeitraum abdeckt (zum Beispiel 10.530 € für einen 12-monatigen Aufenthalt) und sich auf längere Wartezeiten bei Terminen einstellen, da das Konsulat die Berechnungen genau überprüft. Während die französische Regierung betont, dass die Regelung dem Schutz der Studierenden dient, warnen Bildungsagenturen, dass die kurze Vorlaufzeit von kaum einer Woche wenig Spielraum lässt, um Konten vor den Interviews aufzustocken. Studierende werden daher dringend aufgefordert, Gelder rechtzeitig zu transferieren oder notariell beglaubigte Sponsorenbescheinigungen zu sichern.
Quelle: Campus France / France-Visas
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