
Das Auswärtige Amt hat am 21. September 2026 seine Reise- und Sicherheitshinweise für die Schweiz aktualisiert. Obwohl das Land weiterhin in der niedrigsten Risikokategorie eingestuft ist, wird nun verstärkt auf Taschendiebstähle an Flughäfen und Bahnhöfen hingewiesen. Reisenden wird empfohlen, elektronische Kopien von Reisepässen und Aufenthaltstiteln sicher zu speichern. Die Hinweise sind besonders relevant für die rund 480.000 Geschäftsreisen, die Deutsche jährlich in die Schweiz unternehmen, sowie für deutsche Multinationale mit Niederlassungen in Zürich, Basel und Genf. Unternehmen werden aufgefordert, ihre reisenden Mitarbeiter über grundlegende Vorsichtsmaßnahmen zu informieren, darunter die Nutzung der automatisierten e-Gates an den Flughäfen Zürich und Genf sowie die Beobachtung des Status des Schengen-Ein- und Ausreisesystems (EES), das bei Drittstaatsangehörigen zu Wartezeiten führen kann. Neue Einreisebeschränkungen gibt es nicht – die Schengen-Regeln gelten weiterhin – jedoch weist das Auswärtige Amt darauf hin, dass die Schweizer Behörden bei der Einreise mit Zügen aus Deutschland stichprobenartige Zollkontrollen durchführen. Dieses Thema erlangte zuletzt durch mehrere Drogenfunde erhöhte Aufmerksamkeit. Mobilitätsteams sollten die aktualisierten Hinweise an die Mitarbeitenden weitergeben und sicherstellen, dass die Firmenreisekrankenversicherungen auch den Diebstahl elektronischer Geräte abdecken, da die Schweizer Polizei diesen Diebstahl als die am schnellsten wachsende Kriminalitätsform an Verkehrsknotenpunkten einstuft.