
Die Grenzsicherung wurde am 21. September 2026 verschärft, als Beamte des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) bei Mumpf im Kanton Aargau ein Fahrzeug anhielten. Im Inneren entdeckten sie zwei Pakete mit insgesamt 2,5 Kilogramm Kokain, versteckt im Mittelarmlehnenfach. Der 40-jährige deutsche Fahrer führte zudem eine gefälschte Schweizer Aufenthaltskarte sowie einen gefälschten Schweizer Führerausweis mit sich. Der Vorfall verdeutlicht die doppelte Ausrichtung der Schweiz auf die Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität und Dokumentenfälschung. Das BAZG weist darauf hin, dass das Digitalisierungsprogramm „DaziT“ risikobasierte Kontrollen ermöglicht, indem es Kennzeichenscanner, Zollanmeldungen und Strafregister in Echtzeit vernetzt. Die Beamten wurden durch Unstimmigkeiten zwischen dem elektronischen Fahrzeugregister und den physischen Papieren des Fahrers alarmiert. Für internationale Entsandte und Vielreisende ist der Fall eine Mahnung, dass gefälschte Visa oder Aufenthaltsbewilligungen von den Behörden immer leichter erkannt werden – und die Strafen streng sind. Das Mitführen gefälschter Dokumente kann zu sofortiger Festnahme, mehrjährigem Einreiseverbot und Haftung des Arbeitgebers bei Entsendungen führen. Das BAZG erklärt, dass die Informationen aus dem Fund in das Schengener Informationssystem (SIS II) und das Ein- und Ausreisesystem (EES) eingespeist werden, was zu verstärkter Kontrolle an den deutschen und französischen Grenzen führen kann. Unternehmen, die Waren oder Personal über die nördlichen Schweizer Grenzübergänge transportieren, sollten in den kommenden Wochen mit zeitweisen Verzögerungen durch verstärkte Stichprobenkontrollen rechnen. Mobilitätsmanager sollten sicherstellen, dass alle Mitarbeitenden gültige, maschinenlesbare Aufenthaltskarten besitzen und für Straßenfahrten zwischen Basel, Zürich und Süddeutschland während der Kontrollphase mehr Reisezeit einplanen.