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Bundesrat lehnt „Grenzschutz“-Initiative zur Begrenzung von Asyl ab

Sept. 19, 2026
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Bundesrat lehnt „Grenzschutz“-Initiative zur Begrenzung von Asyl ab
In einem Schritt, der von Schweizer Arbeitgebern, Grenzgängern und humanitären Organisationen genau beobachtet wird, hat der Bundesrat am 18. September 2026 offiziell empfohlen, die Volksinitiative „Asylmissbrauch stoppen! (Grenzschutz-Initiative)“ abzulehnen. Der von Mitgliedern der rechtsgerichteten Schweizerischen Volkspartei lancierte Text sieht systematische Kontrollen bei jeder Einreise in die Schweiz vor, begrenzt die jährlichen Asylbewilligungen auf 5.000 und würde Arbeitsverträge, Sozialversicherungen sowie Krankenversicherungszugang für Personen, die sich illegal im Land aufhalten, aufheben.

Wirtschaftsexperten der Regierung warnen, dass der Plan die Schweizer Teilnahme am Schengen-/Dublin-System gefährden würde. Täglich werden rund 2,2 Millionen legale Grenzübertritte registriert; eine Wiedereinführung dauerhafter Kontrollen würde zu Staus führen, die der Wirtschaft jährlich bis zu 16 Milliarden CHF kosten könnten. Besonders betroffen wären Grenzkantone wie Basel-Stadt und Genf, deren Arbeitsmärkte stark von Grenzgängern aus Frankreich, Deutschland oder Italien abhängen. Auch der Tourismus und das internationale Kongresswesen würden leiden, da Reisende ein separates Schweizer Visum benötigen würden.

Bundesrat lehnt „Grenzschutz“-Initiative zur Begrenzung von Asyl ab


Sicherheitsbehörden betonen, dass Schengen den Zugang zu gemeinsamen Polizeidatenbanken ermöglicht; der Verlust dieser Interoperabilität würde die Schweiz zwingen, eigene Überwachungsnetzwerke von Grund auf neu aufzubauen, was das Risiko erhöht, dass kriminelle oder terroristische Verdächtige unentdeckt bleiben. Im Asylbereich müsste Bern zudem Anträge prüfen, die bereits in anderen Dublin-Staaten eingereicht wurden, und könnte Antragsteller nicht mehr in ihr Erst-Einreiseland zurücküberstellen, was die Unterbringungs- und Sozialkosten um geschätzte 824 Millionen CHF jährlich steigen ließe.

Die Botschaft der Regierung betont, dass viele der zugrundeliegenden Probleme – etwa die Sekundärmigration innerhalb Schengens – bereits durch den neuen Migrations- und Asylpakt der EU angegangen werden, an dem die Schweiz als assoziiertes Mitglied teilnimmt. Justizministerin Élisabeth Baume-Schneider erklärte, dass anstehende nationale Reformen die Verfahren für offensichtlich unbegründete Asylanträge beschleunigen und die Sicherheitskontrollen in Empfangszentren verschärfen werden, ohne das offene Grenzmodell der Schweiz zu gefährden.

Mit den Parlamentswahlen im Oktober steht die Initiative nun in den beiden Kammern zur Debatte. Folgen sie dem Rat des Bundesrats, kommt der Vorschlag dennoch vor das Volk – voraussichtlich 2027 – und läutet eine intensive Diskussion darüber ein, wie wirtschaftliche Offenheit, humanitäre Tradition und Grenzkontrolle in Einklang gebracht werden können.
Quelle: SECO Press Release

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