
Das tschechische Innenministerium (MoI) hat heute Morgen die Online-Anmeldung für einen neuen Aufenthaltsstatus eröffnet: die Sonderaufenthaltserlaubnis für Langzeitaufenthalte. Dieses Programm, speziell für Inhaber des vorübergehenden Schutzes aus der Ukraine, läuft vom 1. Oktober 2023 bis zum 31. Dezember 2026.
Laut MoI haben im Sommer bei der Vorabprüfung fast 57.000 Schutzberechtigte, verteilt auf mehr als 33.000 Familien, Interesse bekundet. Automatisierte Abgleiche mit staatlichen Datenbanken ergaben, dass 38 % dieser Haushalte (rund 21.900 Personen) alle Voraussetzungen erfüllen. Dazu zählen mindestens zwei Jahre ununterbrochener Aufenthalt in Tschechien unter vorübergehendem Schutz, Nachweis wirtschaftlicher Selbstständigkeit (mindestens 440.000 CZK Jahresgehalt), kein Bezug humanitärer Leistungen in den letzten sechs Monaten, gültige Krankenversicherung ohne Rückstände, gesicherter Wohnraum sowie ein gültiges Reisedokument.
Erfolgreiche Antragsteller können sich nun im Ausländer-Informationsportal (IPC) anmelden, um einen persönlichen Termin in einer der Innenministeriumsstellen zu buchen. Dort werden Originaldokumente geprüft, biometrische Daten erfasst und eine fünfjährige Aufenthaltserlaubnis ausgestellt, die freien Zugang zum tschechischen Arbeitsmarkt ermöglicht und nach drei Jahren einen Weg zur dauerhaften Niederlassung eröffnet. Wer die Kriterien noch nicht erfüllt, kann weiterhin unter dem vorübergehenden Schutz bleiben, der mindestens bis März 2027 gültig ist.
Für Arbeitgeber bringt der neue Status mehr Planungssicherheit: Im Gegensatz zum vorübergehenden Schutz ist die Sondererlaubnis verlängerbar und nicht an den Kriegsverlauf in der Ukraine gebunden. Unternehmen mit ukrainischen Mitarbeitenden sollten daher ihre berechtigten Angestellten zur frühzeitigen Registrierung ermutigen, da die Termine in Prag, Mittelböhmen und Pilsen – Regionen mit 51 % der berechtigten Haushalte – schnell vergeben sein dürften.
Das MoI hat zudem mehrsprachige Schritt-für-Schritt-Anleitungen und FAQs im IPC veröffentlicht, um den Prozess zu erleichtern. Die Einführung ist der erste praktische Test des geplanten tschechischen Gesetzes über Einreise und Aufenthalt von Migranten, das bis 2029 humanitäre und wirtschaftliche Migrationsinstrumente in einem digitalen System zusammenführen soll. Experten sehen in der Sondererlaubnis ein mögliches Modell für künftige qualifikations- oder humanitäre Aufenthaltswege, sofern die Verwaltung praktikabel bleibt.
Aus Sicht des Mobilitätsmanagements sollten HR-Teams betroffene Mitarbeitende erfassen, Einkommensnachweise vorbereiten und gegebenenfalls Übersetzungsdienste organisieren. Reisende sollten beachten, dass das neue Online-Portal eine Anmeldung mit BankID oder einer anderen anerkannten tschechischen elektronischen Identität erfordert; eine frühzeitige Überprüfung des Zugangs zur e-Identität wird daher empfohlen.
Laut MoI haben im Sommer bei der Vorabprüfung fast 57.000 Schutzberechtigte, verteilt auf mehr als 33.000 Familien, Interesse bekundet. Automatisierte Abgleiche mit staatlichen Datenbanken ergaben, dass 38 % dieser Haushalte (rund 21.900 Personen) alle Voraussetzungen erfüllen. Dazu zählen mindestens zwei Jahre ununterbrochener Aufenthalt in Tschechien unter vorübergehendem Schutz, Nachweis wirtschaftlicher Selbstständigkeit (mindestens 440.000 CZK Jahresgehalt), kein Bezug humanitärer Leistungen in den letzten sechs Monaten, gültige Krankenversicherung ohne Rückstände, gesicherter Wohnraum sowie ein gültiges Reisedokument.
Erfolgreiche Antragsteller können sich nun im Ausländer-Informationsportal (IPC) anmelden, um einen persönlichen Termin in einer der Innenministeriumsstellen zu buchen. Dort werden Originaldokumente geprüft, biometrische Daten erfasst und eine fünfjährige Aufenthaltserlaubnis ausgestellt, die freien Zugang zum tschechischen Arbeitsmarkt ermöglicht und nach drei Jahren einen Weg zur dauerhaften Niederlassung eröffnet. Wer die Kriterien noch nicht erfüllt, kann weiterhin unter dem vorübergehenden Schutz bleiben, der mindestens bis März 2027 gültig ist.
Für Arbeitgeber bringt der neue Status mehr Planungssicherheit: Im Gegensatz zum vorübergehenden Schutz ist die Sondererlaubnis verlängerbar und nicht an den Kriegsverlauf in der Ukraine gebunden. Unternehmen mit ukrainischen Mitarbeitenden sollten daher ihre berechtigten Angestellten zur frühzeitigen Registrierung ermutigen, da die Termine in Prag, Mittelböhmen und Pilsen – Regionen mit 51 % der berechtigten Haushalte – schnell vergeben sein dürften.
Das MoI hat zudem mehrsprachige Schritt-für-Schritt-Anleitungen und FAQs im IPC veröffentlicht, um den Prozess zu erleichtern. Die Einführung ist der erste praktische Test des geplanten tschechischen Gesetzes über Einreise und Aufenthalt von Migranten, das bis 2029 humanitäre und wirtschaftliche Migrationsinstrumente in einem digitalen System zusammenführen soll. Experten sehen in der Sondererlaubnis ein mögliches Modell für künftige qualifikations- oder humanitäre Aufenthaltswege, sofern die Verwaltung praktikabel bleibt.
Aus Sicht des Mobilitätsmanagements sollten HR-Teams betroffene Mitarbeitende erfassen, Einkommensnachweise vorbereiten und gegebenenfalls Übersetzungsdienste organisieren. Reisende sollten beachten, dass das neue Online-Portal eine Anmeldung mit BankID oder einer anderen anerkannten tschechischen elektronischen Identität erfordert; eine frühzeitige Überprüfung des Zugangs zur e-Identität wird daher empfohlen.
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