
Am 19. Oktober 2026 hat das Innenministerium die postalischen Antragsrichtlinien für das EU-Ansiedlungsprogramm geändert. Bestimmte Kinder und ihre Hauptbetreuer dürfen nun ihren vorläufigen Aufenthaltsstatus behalten, um ihre Schulbildung im Vereinigten Königreich abzuschließen, selbst wenn die Familie vorübergehend ins Ausland zieht. Bisher konnten längere Abwesenheiten die fünfjährige ununterbrochene Aufenthaltsfrist unterbrechen und damit den späteren Erhalt des dauerhaften Aufenthaltsstatus gefährden. Die neue Regelung setzt die Zählung der Aufenthaltsdauer für Schüler, die an einer britischen Bildungseinrichtung eingeschrieben sind, sowie für einen Hauptbetreuer aus, sofern die jährlichen Abwesenheiten sechs Monate nicht überschreiten. Diese bildungsbezogenen Ausnahmen orientieren sich an den Grundsätzen der Freizügigkeit in der EU und reagieren auf Fälle, in denen internationale Einsätze Familien zu getrennten Wohnsitzen zwingen. Größere multinationale Unternehmen hatten nachgefragt, da bei mehreren Mitarbeitern die Kinder während US-Entsendungen den vorläufigen Status verloren hatten. Personalabteilungen sollten nun eine Bestandsaufnahme der EU-Staatsangehörigen mit schulpflichtigen Angehörigen vornehmen und über die erforderlichen Nachweise – wie Schulbescheinigungen und Mietverträge – informieren, die bei der Verlängerung vorzulegen sind.
Quelle: ILPA
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