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Kostenlose Unterbringung für die meisten ukrainischen Flüchtlinge endet; Neue Regelungen treten am 1. November in Kraft

Nov. 2, 2025
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Kostenlose Unterbringung für die meisten ukrainischen Flüchtlinge endet; Neue Regelungen treten am 1. November in Kraft
Nach mehr als drei Jahren umfassender Unterstützung hat die polnische Regierung die Unterkunftsregeln für Ukrainer mit vorübergehendem Schutz verschärft. Ab dem 1. November dürfen nur noch besonders schutzbedürftige Gruppen – Kinder, die staatliche Hilfe erhalten, Rentner und Menschen mit Behinderungen – weiterhin kostenlos in staatlichen Sammelunterkünften wohnen. Alle anderen müssen entweder einen symbolischen Beitrag von 15 PLN pro Tag zahlen oder in private Unterkünfte umziehen.

Diese Änderung ist in einer Novelle des Sondergesetzes zur Unterstützung ukrainischer Staatsbürger verankert und wurde am 27. Oktober vom Innenministerium veröffentlicht. Die Behörden betonen, dass das Ziel darin besteht, die begrenzten Haushaltsmittel gezielt denjenigen zukommen zu lassen, die sie am dringendsten benötigen, und die wirtschaftliche Eigenständigkeit der erwerbsfähigen Geflüchteten zu fördern. Der Status des vorübergehenden Schutzes wurde bis zum 4. März 2026 verlängert, sodass das Recht auf Aufenthalt und Arbeit in Polen weiterhin besteht.

Für Unternehmen, die ukrainische Staatsangehörige beschäftigen, ergeben sich vor allem bei der Personalaufnahme neue Herausforderungen. Die Personalabteilungen müssen sicherstellen, dass neue Mitarbeitende eine feste private Adresse haben und gegebenenfalls bei der Organisation von Miet- oder Wohnheimlösungen unterstützen. Kommunen führen Mietzuschussprogramme ein, deren Verfügbarkeit jedoch regional stark variiert.

Auch die Grenzverfahren wurden verschärft. Seit dem 1. November erfassen Grenzschutzbeamte bei der Einreise von Ukrainern Fingerabdrücke und persönliche Daten im EU-Einreise-/Ausreisesystem. Zudem müssen Kinder persönlich bei den örtlichen Behörden erscheinen, um eine PESEL-Nummer zu erhalten. Bildungs- und Kindergeldzahlungen (das „800+“-Programm) sind nun an den Nachweis der Schulaufnahme gebunden, was für Familien eine weitere bürokratische Hürde darstellt.
Quelle: DIP Travel News

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