
Am 3. November widmeten die Lords einen ganzen Sitzungstag der detaillierten Prüfung des Regierungsentwurfs zum Border Security, Asylum and Immigration Bill. Dabei lehnten sie einen Änderungsantrag ab, der die automatische Abschiebung aller ausländischen Staatsangehörigen bei Verurteilung vorsah. Die Debatte – festgehalten im Lords Hansard Band 849 – behandelte zudem Vorschläge zur Altersfeststellung in Strafverfahren, den Zugang zu Schutzmaßnahmen gegen moderne Sklaverei sowie die Anspruchsvoraussetzungen für Rechtshilfe bei festgehaltenen Migranten.
Obwohl die Regierung ihre Kernbefugnisse zur Inhaftierung und Abschiebung irregulärer Einwanderer behielt, erzielten unabhängige und Oppositionsmitglieder Zugeständnisse in puncto Datentransparenz: Minister sind nun verpflichtet, Statistiken zu ausländischen Studierenden zu veröffentlichen. Die Minister signalisierten Offenheit für weitere Anpassungen, wenn das Gesetz am 5. November in die dritte Lesung geht, warnten jedoch davor, dass umfassende Änderungen die Abschreckungsziele gefährden könnten.
Für Arbeitgeber bedeutet das Gesetz – sofern es weitgehend unverändert verabschiedet wird – neue strafrechtliche Sanktionen für die Ermöglichung illegaler Einreise, eine Ausweitung der digitalen Visakontrolle und verschärfte Nachweispflichten zum Arbeitsrecht. Personalabteilungen sollten ihre Onboarding-Prozesse frühzeitig anpassen, da sekundäre Verordnungen bereits Anfang 2026 in Kraft treten könnten.
Die Sitzung am 3. November brachte zudem seltene parlamentarische Unterstützung für eine begrenzte Arbeitserlaubnis für Opfer von Menschenhandel – ein zwar abgelehnter, aber vielsagender Änderungsantrag, der auf eine wachsende Bereitschaft zur Liberalisierung des Arbeitsmarktzugangs für bestimmte Migrantengruppen hinweist. Multinationale Unternehmen mit sozialem Engagement im Personalbereich sollten die weiteren Beratungen des Gesetzes aufmerksam verfolgen.
Obwohl die Regierung ihre Kernbefugnisse zur Inhaftierung und Abschiebung irregulärer Einwanderer behielt, erzielten unabhängige und Oppositionsmitglieder Zugeständnisse in puncto Datentransparenz: Minister sind nun verpflichtet, Statistiken zu ausländischen Studierenden zu veröffentlichen. Die Minister signalisierten Offenheit für weitere Anpassungen, wenn das Gesetz am 5. November in die dritte Lesung geht, warnten jedoch davor, dass umfassende Änderungen die Abschreckungsziele gefährden könnten.
Für Arbeitgeber bedeutet das Gesetz – sofern es weitgehend unverändert verabschiedet wird – neue strafrechtliche Sanktionen für die Ermöglichung illegaler Einreise, eine Ausweitung der digitalen Visakontrolle und verschärfte Nachweispflichten zum Arbeitsrecht. Personalabteilungen sollten ihre Onboarding-Prozesse frühzeitig anpassen, da sekundäre Verordnungen bereits Anfang 2026 in Kraft treten könnten.
Die Sitzung am 3. November brachte zudem seltene parlamentarische Unterstützung für eine begrenzte Arbeitserlaubnis für Opfer von Menschenhandel – ein zwar abgelehnter, aber vielsagender Änderungsantrag, der auf eine wachsende Bereitschaft zur Liberalisierung des Arbeitsmarktzugangs für bestimmte Migrantengruppen hinweist. Multinationale Unternehmen mit sozialem Engagement im Personalbereich sollten die weiteren Beratungen des Gesetzes aufmerksam verfolgen.
Quelle: Hansard (House of Lords)
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