
Inlandsreisende im Süden Indiens erleben derzeit einen Schock bei den Flugpreisen: Die Tarife auf Strecken wie Kochi–Bengaluru und Kochi–Hyderabad haben sich angesichts eines unbefristeten Streiks der privaten Überlandbusbetreiber und des vorweihnachtlichen Reiseansturms verdoppelt oder sogar vervierfacht. Ein Bericht der New Indian Express vom 21. November nennt Einzelfahrpreise von 8.700 bis 29.400 Rupien – deutlich über dem üblichen Bereich von 2.300 bis 7.000 Rupien.
Die Busunternehmen protestieren gegen sogenannte Strafsteuern von bis zu 1,2 Millionen Rupien pro Service, die von Kerala, Karnataka und Tamil Nadu erhoben werden. Da viele Betreiber den Betrieb eingestellt haben, sind die Passagiere auf Bahn und Flugzeug ausgewichen, was zu plötzlichen Nachfragespitzen führte, die von den dynamischen Preisalgorithmen der Airlines ausgenutzt werden.
Firmenmobilitätsteams sollten Mitarbeiter, die in den letzten zwei Dezemberwochen reisen, dringend zur sofortigen Buchung raten, alternative Flughäfen (z. B. Coimbatore für Bengaluru-Verbindungen) in Betracht ziehen oder, wo möglich, auf die Bahn ausweichen. Die Generaldirektion für Zivilluftfahrt hat die Airlines aufgefordert, Kapazitäten zu erhöhen und eventuelle Festtagssonderzuschläge im Voraus zu veröffentlichen, doch sind die Fluggesellschaften rechtlich nicht verpflichtet, die Preise zu deckeln.
Der Streik macht zudem die Verwundbarkeit Indiens deutlich, wenn ein Verkehrsträger ausfällt. Unternehmen mit Produktionsstätten in Kerala sollten ihre Notfallpläne für den Transport von Schlüsselpersonal und Fracht überprüfen, etwa durch gecharterte Busse oder reservierte Bahnplätze über die Firmenprogramme der IRCTC.
Die Busunternehmen protestieren gegen sogenannte Strafsteuern von bis zu 1,2 Millionen Rupien pro Service, die von Kerala, Karnataka und Tamil Nadu erhoben werden. Da viele Betreiber den Betrieb eingestellt haben, sind die Passagiere auf Bahn und Flugzeug ausgewichen, was zu plötzlichen Nachfragespitzen führte, die von den dynamischen Preisalgorithmen der Airlines ausgenutzt werden.
Firmenmobilitätsteams sollten Mitarbeiter, die in den letzten zwei Dezemberwochen reisen, dringend zur sofortigen Buchung raten, alternative Flughäfen (z. B. Coimbatore für Bengaluru-Verbindungen) in Betracht ziehen oder, wo möglich, auf die Bahn ausweichen. Die Generaldirektion für Zivilluftfahrt hat die Airlines aufgefordert, Kapazitäten zu erhöhen und eventuelle Festtagssonderzuschläge im Voraus zu veröffentlichen, doch sind die Fluggesellschaften rechtlich nicht verpflichtet, die Preise zu deckeln.
Der Streik macht zudem die Verwundbarkeit Indiens deutlich, wenn ein Verkehrsträger ausfällt. Unternehmen mit Produktionsstätten in Kerala sollten ihre Notfallpläne für den Transport von Schlüsselpersonal und Fracht überprüfen, etwa durch gecharterte Busse oder reservierte Bahnplätze über die Firmenprogramme der IRCTC.
Quelle: The New Indian Express