
Das Heimatschutzministerium veröffentlichte am Montag die lang erwartete endgültige Regelung „Erfassung biometrischer Daten von Ausländern bei Einreise und Ausreise aus den Vereinigten Staaten“, die Gesichtserkennungsscans – und künftig auch Iris- und Fingerabdruckerfassung – an jedem US-Einreisepunkt verbindlich macht. Ab dem 26. Dezember 2025 entfällt die bisherige Ausnahmeregelung für Diplomaten, die meisten kanadischen Reisenden und Kinder unter 14 Jahren, sodass praktisch jeder Nicht-US-Bürger – Touristen, Studenten, Zeitarbeiter und Green-Card-Inhaber – biometrisch erfasst wird.
CBP-Beamte fotografieren jeden Reisenden und gleichen das Live-Bild innerhalb von Sekunden mit Regierungsdatenbanken ab, während Ausreisekontrollen die Abreise erfassen, um Überziehungen besser zu verfolgen. Das DHS betont, dass die Regelung Sicherheitslücken schließt, die seit der Ein- und Ausreiseregelung nach dem 11. September bestehen, doch Datenschutzaktivisten bereiten bereits Klagen gegen die bis zu 75-jährige Datenspeicherung für Nicht-Staatsbürger vor.
Aus Sicht der Mobilität müssen multinationale Unternehmen ihre Entsandten und Kurzzeit-Geschäftsreisenden über die Folgen einer Weigerung informieren: Wer nicht mitmacht, riskiert verweigerte Beförderung, Einreiseverweigerung oder den Verlust von Einwanderungsleistungen. Firmen mit großen grenzüberschreitenden Belegschaften – insbesondere entlang der US-Kanada- und US-Mexiko-Grenzen – sollten im ersten Quartal mit längeren Wartezeiten bei der Erstkontrolle rechnen und für reiseintensive Wochen mehr Zeit einplanen.
Flughäfen und Seehäfen mit elektronischen Gates werden kaum beeinträchtigt, doch an Landgrenzübergängen könnten zunächst mobile Kameras zum Einsatz kommen, was zu Verkehrsstaus führen könnte. Das DHS nimmt bis zum 26. November öffentliche Kommentare entgegen, betont jedoch, dass vor der Umsetzung nur technische, keine inhaltlichen Änderungen zu erwarten sind.
CBP-Beamte fotografieren jeden Reisenden und gleichen das Live-Bild innerhalb von Sekunden mit Regierungsdatenbanken ab, während Ausreisekontrollen die Abreise erfassen, um Überziehungen besser zu verfolgen. Das DHS betont, dass die Regelung Sicherheitslücken schließt, die seit der Ein- und Ausreiseregelung nach dem 11. September bestehen, doch Datenschutzaktivisten bereiten bereits Klagen gegen die bis zu 75-jährige Datenspeicherung für Nicht-Staatsbürger vor.
Aus Sicht der Mobilität müssen multinationale Unternehmen ihre Entsandten und Kurzzeit-Geschäftsreisenden über die Folgen einer Weigerung informieren: Wer nicht mitmacht, riskiert verweigerte Beförderung, Einreiseverweigerung oder den Verlust von Einwanderungsleistungen. Firmen mit großen grenzüberschreitenden Belegschaften – insbesondere entlang der US-Kanada- und US-Mexiko-Grenzen – sollten im ersten Quartal mit längeren Wartezeiten bei der Erstkontrolle rechnen und für reiseintensive Wochen mehr Zeit einplanen.
Flughäfen und Seehäfen mit elektronischen Gates werden kaum beeinträchtigt, doch an Landgrenzübergängen könnten zunächst mobile Kameras zum Einsatz kommen, was zu Verkehrsstaus führen könnte. Das DHS nimmt bis zum 26. November öffentliche Kommentare entgegen, betont jedoch, dass vor der Umsetzung nur technische, keine inhaltlichen Änderungen zu erwarten sind.
Quelle: Identity Week