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Österreichische Botschaften öffnen begrenztes Buchungsfenster für quotenbasierte Aufenthaltsbewilligungen ohne Arbeitsberechtigung 2026

Nov. 27, 2025
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Österreichische Botschaften öffnen begrenztes Buchungsfenster für quotenbasierte Aufenthaltsbewilligungen ohne Arbeitsberechtigung 2026
Das österreichische Außenministerium (BMEIA) hat ausführliche Anweisungen für Ausländer veröffentlicht, die eine „Niederlassungsbewilligung ausgenommen Erwerbstätigkeit“ für 2026 beantragen möchten. Laut dem konsularischen Hinweis vom 26. November 2025 müssen Antragsteller zunächst während der Voranmeldephase Anfang November einen Reservierungscode erhalten haben. Mit diesem Code kann nun zwischen dem 1. und 8. Dezember 2025 ein Termin gebucht werden.

Nur Inhaber eines gültigen Codes haben Zugang zum Prioritätskalender; für jedes Familienmitglied ist ein eigener Termin erforderlich. Nach dem 15. Dezember werden verbleibende Termine der Allgemeinheit nach dem Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ freigegeben, diese Termine liegen jedoch später im Jahr 2026. Das Ministerium betont, dass Buchungen unter falscher Kategorie – etwa für Studenten- oder Arbeitserlaubnisse – storniert werden.

Österreichische Botschaften öffnen begrenztes Buchungsfenster für quotenbasierte Aufenthaltsbewilligungen ohne Arbeitsberechtigung 2026


Die kontingentierte Bewilligung ist besonders beliebt bei finanziell unabhängigen Rentnern, Remote-Arbeitern und vermögenden Personen, die in Österreich leben möchten, aber keine lokale Erwerbstätigkeit aufnehmen wollen. Die Nachfrage übersteigt regelmäßig das Angebot: Für die Vergabe 2025 berichtete die Wiener Botschaft in Seoul, dass alle Termine innerhalb von 11 Minuten vergeben waren.

Mobilitätsberater empfehlen, die Unterlagen vor dem Termin vollständig vorzubereiten. Erforderlich sind Nachweise über angemessenen Wohnraum in Österreich, eine umfassende Krankenversicherung nach EU-Standards sowie Belege über ein stabiles, wiederkehrendes Einkommen oberhalb der Existenzminimumsgrenzen 2025 (monatlich 1.133 € für Alleinstehende, 1.779 € für Paare plus 175 € pro minderjährigem Kind). Originale und apostillierte Übersetzungen müssen vorgelegt werden.

Wer keinen Termin ergattert, muss ein ganzes Jahr warten. Unternehmen, die nicht erwerbstätige Angehörige (z. B. Ehepartner von Führungskräften) umsiedeln, sollten daher vor Öffnung des Buchungsfensters am 1. Dezember unbedingt prüfen, ob Reservierungscodes und Passangaben exakt übereinstimmen.
Quelle: Austrian Foreign Ministry – Seoul Consulate notice

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