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Österreich veröffentlicht praxisorientierten Leitfaden für EU Blue Card-Anträge und beseitigt Verwirrung im Personalwesen

Nov. 26, 2025
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Österreich veröffentlicht praxisorientierten Leitfaden für EU Blue Card-Anträge und beseitigt Verwirrung im Personalwesen
Seit der umfassenden Reform des österreichischen Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes Mitte 2024 sind multinationale Personalabteilungen unsicher, wo die ersten Anträge auf die EU-Blue-Card eingereicht werden müssen. Die Salzburger Kanzlei Harlander & Partner hat nun eine verbindliche Orientierungshilfe veröffentlicht, die vom Innenministerium bestätigt wurde. Demnach können Anträge entweder bei einer österreichischen Botschaft im Ausland oder – sofern der Antragsteller visumfrei einreisen kann – direkt bei den Landesbehörden (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat) nach der Ankunft eingereicht werden.

Das am 24. November veröffentlichte Memo führt Arbeitgeber durch die Dokumente, die am häufigsten Nachweise nach sich ziehen. Dazu zählen die Arbeitgebererklärung zur Gehaltsbestätigung (der Mindestlohn 2025 liegt bei 47.855 Euro brutto) und detaillierte Tätigkeitsbeschreibungen, Gleichwertigkeitsprüfungen für Nicht-EU-Abschlüsse sowie der Nachweis, dass die Stelle gegebenenfalls über die nationale Arbeitsmarkt-Datenbank ausgeschrieben wurde.

Österreich veröffentlicht praxisorientierten Leitfaden für EU Blue Card-Anträge und beseitigt Verwirrung im Personalwesen


Warum das wichtig ist: Österreich stellte 2024 lediglich 2.143 EU-Blue-Cards aus – deutlich weniger als das Nachbarland Deutschland mit fast 50.000. Die Unklarheit über die Einreichungsstellen war ein Grund, warum viele Unternehmen den längeren Weg über die Rot-Weiß-Rot-Karte bevorzugten. Klare Vorgaben sollen die Bearbeitungszeit für visumfrei einreisende Fachkräfte um mehrere Wochen verkürzen, da sie Biometrics abgeben und ihre e-Aufenthaltskarte in einem einzigen Schritt erhalten können.

Die Orientierungshilfe bestätigt außerdem, dass Angehörige gleichzeitig mitantragen können und dass Inlandswechselnde zum Zeitpunkt der Antragstellung einen gültigen legalen Status besitzen müssen – etwa visumfreie Einreise, Schengen-C-Visum oder eine intra-EU-Aufenthaltskarte. Unternehmen wird empfohlen, bei Apostillen großzügige Zeitpuffer einzuplanen, da einige US-Bundesstaaten und indische Behörden diese noch ausschließlich in Papierform ausstellen.

Harlander & Partner rechnet mit einem starken Anstieg der Blue-Card-Nachfrage im Jahr 2026, da neue Talentgewinnungskampagnen gezielt indische IT-Spezialisten und philippinische Pflegekräfte ansprechen. Frühstarter – insbesondere KMU im boomenden Salzburger Elektronikcluster – werden ermutigt, die Inlandsoption jetzt zu testen, um reale Bearbeitungszeiten zu ermitteln, bevor größere Einstellungswellen anrollen.
Quelle: VisaHQ Global Mobility News

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