
In einem weiteren Teil des Einwanderungsreformpakets Irlands hat die Regierung ein einkommensabhängiges Beitragssystem genehmigt, bei dem Asylbewerber mit bezahlter Beschäftigung 10 % bis 40 % ihres Einkommens – zwischen 15 und 238 Euro pro Woche – zur Deckung der Kosten für Verpflegung und Unterkunft in staatlichen Unterkünften beitragen müssen.
Derzeit besitzen etwa 7.500 Asylsuchende Arbeitserlaubnisse und füllen damit viele chronische Arbeitskräftelücken in der Gastronomie, Landwirtschaft und im Gesundheitswesen. Bisher behielten sie ihr volles Einkommen, während der Staat Unterkunftskosten von durchschnittlich 14.000 Euro pro Person und Jahr übernahm. Behörden schätzen, dass die Maßnahme 2026 Einnahmen von 25 bis 30 Millionen Euro generieren könnte, die für eine schnellere Asylbearbeitung und verbesserte Aufnahmezentren vorgesehen sind.
Die Abzüge werden direkt von den Unterkunftsanbietern einbehalten, weshalb die Personalabteilungen eine schriftliche Bestätigung der Abzüge für Steuer- und Sozialleistungsberechnungen benötigen. Personalverantwortliche sollten verschiedene Nettolohn-Szenarien, insbesondere für Schichtarbeiter, prüfen, um sicherzustellen, dass die Lebenshaltungskosten tragbar bleiben. Für Personen mit einem Einkommen unter 97 Euro pro Woche gilt eine Härtefallregelung. Zudem gibt es eine zwölfmonatige Übergangsphase, damit IT-Systeme und Bewohner sich anpassen können, bevor die Zahlungen Ende 2026 beginnen.
Interessengruppen befürchten, dass die Regelung Geringverdiener in Schwarzarbeit treiben könnte, um Abzüge zu umgehen. Das Justizministerium entgegnet, dass ähnliche Systeme in mehreren EU-Staaten bereits bestehen und argumentiert, dass die Abgabe angemessen sei und die Akzeptanz des Asylsystems in der Öffentlichkeit fördere.
Derzeit besitzen etwa 7.500 Asylsuchende Arbeitserlaubnisse und füllen damit viele chronische Arbeitskräftelücken in der Gastronomie, Landwirtschaft und im Gesundheitswesen. Bisher behielten sie ihr volles Einkommen, während der Staat Unterkunftskosten von durchschnittlich 14.000 Euro pro Person und Jahr übernahm. Behörden schätzen, dass die Maßnahme 2026 Einnahmen von 25 bis 30 Millionen Euro generieren könnte, die für eine schnellere Asylbearbeitung und verbesserte Aufnahmezentren vorgesehen sind.
Die Abzüge werden direkt von den Unterkunftsanbietern einbehalten, weshalb die Personalabteilungen eine schriftliche Bestätigung der Abzüge für Steuer- und Sozialleistungsberechnungen benötigen. Personalverantwortliche sollten verschiedene Nettolohn-Szenarien, insbesondere für Schichtarbeiter, prüfen, um sicherzustellen, dass die Lebenshaltungskosten tragbar bleiben. Für Personen mit einem Einkommen unter 97 Euro pro Woche gilt eine Härtefallregelung. Zudem gibt es eine zwölfmonatige Übergangsphase, damit IT-Systeme und Bewohner sich anpassen können, bevor die Zahlungen Ende 2026 beginnen.
Interessengruppen befürchten, dass die Regelung Geringverdiener in Schwarzarbeit treiben könnte, um Abzüge zu umgehen. Das Justizministerium entgegnet, dass ähnliche Systeme in mehreren EU-Staaten bereits bestehen und argumentiert, dass die Abgabe angemessen sei und die Akzeptanz des Asylsystems in der Öffentlichkeit fördere.
Quelle: VisaHQ Global Mobility News